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Der Bundestag stimmt für den Ausbau der Videoüberwachung

von WIRED Staff
Zukünftig soll die Inbetriebnahme von Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen wie Fußballstadien oder Einkaufszentren mit weniger rechtlichen Hürden verbunden sein. Der Bundestag hat dem Ausbau der Überwachung zugestimmt.

Medienberichten zufolge hat das Parlament in der Nacht zum Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf zum so genannten „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ durchgewunken — ohne nachträgliche Änderungen. Der Beschluss erleichtert die Installation von Kameras in Einkaufszentren oder Vergnügungsstätten auf rechtlicher Ebene. Vorgestellt hatte das Maßnahmenpaket Innenminister Thomas de Maizière im August des vergangenen Jahres.

Während die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den Überwachungsausbau stimmten, stellte sich die Opposition im Bundestag geschlossen dagegen. Da der Bundesrat als Verfassungsorgan keine Bedenken über das Paket geäußert hatte, konnte das Vorhaben die Länderkammer auch im zweiten Durchgang ohne Widerstand passieren.

Die Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen folgt den Anschlägen und Gewalttaten, die im Jahr 2016 in Deutschland stattfanden. Für Kritiker bereitet das Gesetz den Weg in die Überwachung: Am Donnerstag sprach sich etwa die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber Netzpolitik.org gegen die „Hau-Ruck-Gesetzgebung der Bundesregierung“ und gegen die Schwächung der Rechte aller Bundesbürger aus.

Im Bundesdatenschutzgesetz ist der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit als besonders hoch eingestuftes Interesse festgehalten. Mit dieser Begründung billigt der Bundestag auch den Einsatz von Bodycams für Polizeibeamte. Damit dürfte es Datenschützern zukünftig deutlich schwerer fallen, die groß angelegte Überwachung an öffentlichen Plätzen zu verhindern oder abzuschwächen. Dass Kameras überhaupt in der Lage sind, Verbrechen oder Gewalttaten zu verhindern, bezweifeln Experten schon seit langem. Die Stadt Berlin hatte jüngst gegen den Ausbau entschieden.

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