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Die neue Drohnenverordnung ändert fast nichts – weder zum Guten noch zum Bösen

von Dirk Peitz
Es ändert sich fast nichts: Das ist eigentlich keine Nachricht. Und doch ist es eine, wenn es ums Drohnenfliegen in Deutschland geht – eine gute und schlechte zugleich.

Klare Regeln für Betrieb von Drohnen“ verspricht das Bundesverkehrsministerium mit der neuen Verordnung zu unbemannten Fluggeräten. Diese hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert hat und muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden. Doch wirklich klar und neu ist lediglich die Kennzeichnungspflicht für Drohnen über 250 Gramm Gewicht – also im Grunde für alles, was nicht bloß im Wohnzimmer fliegen kann.

Künftig müssen Name und Anschrift des Halters auf eigentlich allen Multikoptern stehen. Darüber kann sich kein Drohnenpilot ernsthaft aufregen. Denn für den Fall, dass man seinen Multikopter zum Beispiel mal im Wald verliert und ihn jemand anderes findet, weiß der demnächst, wie er den Besitzer kontaktieren könnte. Wer umgekehrt einen Schaden mit seiner Drohne verursacht, sollte auch dafür haftbar gemacht werden können. Und weil jeder, der in Deutschland eine Drohne fürs Fliegen an der frischen Luft kauft, längst auch eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen muss (was manchen Leuten immer noch nicht klar zu sei scheint), deckt diese den Schaden. Außer man hat eindeutig gegen die geltenden Flugbetimmungen verstoßen.

Und da beginnt das Problem: Wirklich klarer werden die Regeln durch die neue Verordnung nicht. Was auch in der Natur der Sache begründet liegt: Der Luftraum über unseren Köpfen ist groß, und neben Flugzeugen und Helikoptern werden dort mutmaßlich bald auch kommerzielle Lieferdrohnen unterwegs sein. Das Verkehrsministerium eröffnet mit seiner Verordnung zum Beispiel Amazon implizit neue Möglichkeiten: Für kommerzielle Flüge von Drohnen, die leichter sind als fünf Kilogramm, muss man künftig keine Erlaubnis mehr einholen. Der Versandhändler testet gerade Modelle, die diese Gewichtsgrenze auch mit Ladung unterschreiten könnten.

Als Hobbypilot muss man die mitunter sehr verschiedenen No-Fly-Zone-Regelungen nach wie vor genau studieren

Andererseits ermöglicht die Neuregelung es den Landesluftfahrtbehörden, nur bei Drohnen über fünf Kilogramm Gewicht auch Flüge ohne Sichtkontakt zuzulassen. Diese erst einmal widersprüchlich wirkende Bestimmung wird Amazon sicher noch beschäftigen, denn die potentielle Lieferdrohnenarmada des Konzerns ergibt nur Sinn, wenn die Flotte autonom fliegen kann und nicht hinter jedem der Amazon-Multikopter ein Pilot hinterherrennen muss, der Sichtkontakt hält.

Schon an diesem Beispiel merkt man, dass die Sache mit den Drohnen und der Flugerlaubnis kompliziert ist. In der Bundesverordnung soll nun zwar festgeschrieben werden, wo Flugverbot für Hobbydrohnenpiloten herrscht: über Wohn- und Naturschutzgebieten, Menschenmengen oder staatlichen Anlagen und Einrichtungen etwa. Für kommerzielle Einsätze wie die von Amazon wird das aber nicht unbedingt gelten, die Bundesländer können Ausnahmen gestatten. Diese Verkomplizierung durch verschiedene Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene kommt im föderalen Deutschland eben hinzu, die neue Verordnung ändert an der ohnehin unübersichtlichen Lage nichts. Als Hobbydrohnenpilot muss man die von Land zu Land mitunter sehr verschieden strengen No-Fly-Zone-Regelungen vorm Fliegen nach wie vor genau studieren.

Allein das überschaubar dimensionierte Bundesland Berlin etwa hat vier Klassen von Drohnenzonen ausgewiesen, in denen vom Totalverbot bis zur fast totalen Flugfreiheit alles drin ist. Und die Abgrenzung der Zonen erscheint nur auf einer von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg herausgegebenen Landkarte zur Flugmodellnutzung übersichtlich und eindeutig. Beim praktischen Flug auf Sicht kann man sich nie ganz sicher sein, wo genau die Grenzen eigentlich verlaufen. Und dass man laut der neuen Bundesregelung nicht mehr höher als 100 Meter aufsteigen darf, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die in Teilen von Berlin geltende maximale Flughöhe von 30 Metern nun aufgehoben wäre. Die komplexen Regeln für den Berliner Luftraum machen legales Drohnenfliegen faktisch so kompliziert, dass man es besser gleich lässt.

Daran ändert die neue Bundesverordnung nichts. Und eine neue Klarheit bringt sie nur insofern, als dass die seit einiger Zeit umherschwirrende Drohung, man müsse als Multikopter-Halter bald eine Art „Drohnen-Führerschein“ machen, nun ausschließlich für echte Drohnenfilmprofis Realität wird. Nur wer einen Multikopter über zwei Kilogramm Startgewicht fliegt, muss zukünftig diesen „Kenntnisnachweis“ erbringen. Die bei Hobbypiloten beliebtesten Drohnen wie die DJI Phantom (rund 1,3 Kilogramm) und die neuere DJI Mavic (knapp über 700 Gramm) sind deutlich leichter und fallen demnach nicht unter den Flugscheinzwang.

Für die allermeisten Drohnenbesitzer bliebe also alles beim Alten, sollte der Bundesrat der Neuregelung in der vorliegenden Form zustimmen. Außer der namentlichen Kennzeichnung des eigenen Multikopters vielleicht – doch werden Leute, die ihren vor langer Zeit gekauft haben, jetzt wirklich Namensschildchen auf ihre Phantom kleben? Diese Bestimmung zeigt letztlich das Hauptproblem der neuen Regeln: Ihre Durchsetzung kann von keiner Behörde gewährleistet werden.

Niemand weiß genau, wie viele Drohnen in Deutschland schon gekauft wurden. Und wo und wann sie auf welcher Höhe geflogen werden, kann auch niemand ernsthaft kontrollieren

Es gibt kein Drohnenregister und wird zu recht auch keines geben, denn das sind Spielzeuge, keine Waffen. Auch wird nun nicht jede Drohnen zwangsweise mit Geofencing ausgerüstet, also mit der Technik, die automatisch verhindert, dass man in eine ausgewiesene No-Fly-Zone hineinjagt. Anbieter wie DJI bieten Geofencing als Option bei ihren Drohnen an, und vernünftige Piloten schalten es ein, wenn sie mal in der Nähe zum Beispiel eines Flughafens unterwegs sind. Wären die Regelungen zum Ausweisen von Flugzonen vereinfacht und bundesweit vereinheitlicht worden, hätte ein obligatorisch eingebautes und nicht ausschaltbares Geofencing womöglich sogar Sinn gemacht. Doch mit dem weiter herrschenden No-Fly-Zone-Wirrwarr würden Drohnen in manchen Ecken Deutschlands permanent gegen unsichtbare Zäune aus GPS-Daten knallen.

Niemand weiß genau, wie viele Drohnen in Deutschland schon gekauft wurden. Und wo und wann sie auf welcher Höhe geflogen werden, kann auch niemand ernsthaft kontrollieren. Die Krux an diesen sogenannten „unbemannten Luftfahrtsystemen“ ist am Ende: Erst wenn wirklich was passiert, können die Behörden eingreifen, und dann ist eigentlich zu spät, dann ist der Schaden schon entstanden. In den allermeisten Fällen fällt der viel geringer aus als in den Horrorvisionen mancher Drohnengegner und produziert meist auch nur einen Geschädigten, nämlich den Multikopter-Besitzer selbst, der sein Gerät an einem Baum geflogen oder im See versenkt hat. In diesen Fällen braucht es nicht mal Behörden. Da braucht es nur Geld für eine neue Drohne. Oder das Einsehen des Besitzers, sich besser ein anderes Hobby zu suchen – mit dem er niemandem schaden kann, nicht mal sich selbst.

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