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Verkehrsminister Dobrindt schlägt neue Drohnen-Regeln vor

von WIRED Staff
Besitzer von Drohnen und ferngesteuerten Flugzeugen sollen in Deutschland künftig klaren Gesetzen und Verhaltensregeln unterliegen. Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegt nun die dazu passende Verordnung vor, die Minister Dobrindt ins Bundeskabinett eingebracht hat.

Wie das BMVI in einer Pressemitteilung auf seiner Webseite schreibt, sollen unbemannte Fluggeräte künftig mit klaren und einfachen Richtlinien reglementiert werden. Sie sollen ein Wachstum des Potenzials von Drohnen erlauben, aber gleichzeitig auch für Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre sorgen. Je mehr Drohnen in der Luft seien, so Verkehrsminister Dobrindt, desto größer werde auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Die neue Verordnung solle den Sektor auf den richtigen Weg bringen.

Für Modellflieger und Kleinstdrohnen unter 250 Gramm Gewicht ändert sich künftig nichts. Ab 250 Gramm Startmasse müssen ferngesteuerte Fluggeräte künftig mit einer Plakette gekennzeichnet werden, auf der für den Fall eines Absturzes Namen und Adresse des Eigentümers stehen. Ab zwei Kilogramm Startmasse ist dann zusätzlich ein Kenntnisnachweis erforderlich, außer der Flug findet auf einem Modellfluggelände statt. Ab fünf Kilogramm Gesamtmasse kommt dann zusätzlich eine Erlaubnispflicht hinzu, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. Für unbemannte Luftfahrtsysteme über 25 Kilogramm gilt ein generelles Flugverbot.

Gewerbliche Nutzer wie etwa Lieferdienste können sich darüber freuen, dass für sie künftig das generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben wird. Dafür wird allerdings eine Genehmigung benötigt. Wiegt eine Drohne mehr als 250 Gramm oder kann optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen, gilt zudem ein Flugverbot über Wohngrundstücken, wenn nicht alle Betroffenen ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. Auch der Einsatz von Drohnen über Menschenansammlungen, Einsatzorten von Feuerwehr und Polizei, Naturschutzgebieten oder Landesbehörden ist untersagt.

Die neue Drohnenflugverordnung kommt Modellfliegern dahingehend entgegen, dass über ihren Fluggeländen weitgehende Regelfreiheit herrscht. Daneben können sich Unternehmen wie etwa Amazon oder die DHL künftig auf eine klare Gesetzeslage einstellen, wenn es um die Lieferung von Waren durch die Luft geht. Nach der Kenntnisnahme durch das Bundeskabinett erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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