Das Gericht hatte geurteilt, dass der gewerbliche Handel mit Bitcoin nicht strafbar sei, da Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwirtschaftsgesetzes sei (WIRED berichtete) und damit eine jahrelange Regulierungspraxis der Bankenaufsichtsbehörde BaFin für nichtig erklärt. Dieses Urteil habe laut den Unterzeichnern zur Folge, dass Handelsplattformen für Kryptowährungen nicht länger staatlich reguliert seien.
Eine solche Regulierungslücke gefährde den Technologiestandort Deutschland, der sich unter anderem mit Blockchain-basierten Unternehmen wie Ethereum, Lisk und Web3 Foundation einen Spitzenplatz bei dieser neuen Technologie erarbeitet habe, so Adamovicz und Thelen. „Damit Innovation gedeihen kann, sind zwei Dinge notwendig: Finanzierung und regulatorische Sicherheit“, heißt es in dem Brief. Ohne diese Sicherheit würden „Investoren nicht investieren und Unternehmer nichts Neues erfinden“.
Adamovicz und Thelen fordern die Bundestagsabgeordneten deshalb dazu auf, schnellstmöglich Leitlinien für Distributed-Ledger-Technologie einzuführen, wozu auch die Blockchain gehört. In einem aufgeführten Drei-Punkte-Plan heißt es unter anderem, die Abgeordneten sollen im Namen des Bundestags ein offizielles politisches Statement veröffentlichen, das Aufsichtsbehörden, Gründern und Investoren als Interpretationsgrundlage der bestehenden Regularien dienen soll.
Nach Ansicht der Unterzeichner des Briefs sollten zudem neue Blockchain-spezifische Regularien auf den Weg gebracht werden. Man dürfe in dieser Hinsicht nicht hinter Länder wie Frankreich zurückfallen, in denen es bereits entsprechende Regularien gebe. Frankreich hatte im April 2018 Bitcoin als „bewegliches Vermögen“ eingestuft und die Steuern auf Handelsgewinne mit der Kryptowährung von maximal 45 Prozent auf 19 Prozent gesenkt.