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Einigung: Elon Musk gibt Aufsichtsratsposten ab – aber hat offiziell nichts falsch gemacht

von Michael Förtsch
Nach der Ankündigung einer Klage gegen Elon Musk ist es nun doch noch zu einer Einigung gekommen. Der Tesla-Chef muss nicht vor Gericht. Jedoch wird er seinen Aufsichtsratsposten abgeben und zukünftig stärker kontrolliert und beaufsichtigt werden.

Für Elon Musk wird es wohl doch nur halb so schlimm, wie es noch am Freitag aussah. Eine Verhandlung wird es nicht geben. Wie die US-Börsen- und Handelsaufsicht Securities and Exchange Commission mitgeteilt hat, ist es nun doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Tesla-Chef und der Behörde gekommen. Ein erstes Einigungsangebot hatte Elon Musk von seinen Anwälten ablehnen und offenbar mit Erfolg neu verhandeln lassen. Denn weder Elon Musk noch sein Unternehmen gestehen nun ein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten ein – und kommen damit mit vergleichsweise weißer Weste davon.

Jedoch sieht die Einigung vor, dass Elon Musk sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender bei Tesla innerhalb von 45 Tagen abgibt. Erst nach dem Ablauf von drei Jahren kann er wiedergewählt werden. Dazu müssen zwei unabhängige Direktoren in seinen Verwaltungsrat berufen und ein unabhängiges Komitee aufgebaut werden, um die Vormachtstellung des US-Milliardärs im Unternehmen einzuschränken. Allerdings darf Musk weiterhin die Rolle des CEO beibehalten – und damit das öffentlich sichtbare Aushängeschild des E-Auto- und Batteriebauers bleiben.

Strafzahlung von 40 Millionen US-Dollar

Ebenso beinhaltet die Einigung eine Strafzahlung von 40 Millionen US-Dollar, die zwischen Elon Musk und Tesla aufgeteilt wird. Zudem, so die SEC, wird „der Tesla-Aufsichtsrat wichtige Reformen“ umsetzen und zukünftig „Musks Kommunikation mit Investoren überblicken.“ Mit alldem solle zukünftiger Schaden für den Markt und Tesla-Anteilseigner abgewendet werden. Heißt: Auch die Twitter-Aktivitäten von Elon Musk werden wohl weniger wild werden – zumindest was Tesla angeht.

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