In einem Interview mit der Financial Times sagte Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur, dass Firmen mit Diensten wie Google Mail und WhatsApp als Telekommunikationsunternehmen eingeordnet werden müssten. Diese Konzerne haben laut Homann ein ähnliches Angebot wie traditionelle Telekommunikationsdienste – müssen aber bisher bestimmte regulatorische Anforderungen nicht erfüllen. Dabei spricht Homann vor allem Dingen Aspekte wie den Datenschutz an.
Neben dem Einhalten von strikten Datenschutzvorgaben sollen Dienste wie WhatsApp allerdings auch mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren und gegebenenfalls die Kommunikation von Straftätern preisgeben. Bereits 2014 hat die Bundesnetzagentur eine Klage gegen Google eingereicht. Ein Jahr später verlor Google in erster Instanz, danach wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof übergeben.
Grundlage des Streits ist eine Passage im Gesetz, die zweideutig ausgelegt werden kann. Nämlich:Telekommunikationsunternehmen sorgen für die „Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze“. Dieser Passus ist zwar primär für traditionelle Telekommunikationsunternehmen auslegbar, aber genauso auch für Unternehmen wie Google.
Mit dem Streit vor Gericht will Homann dafür sorgen, dass ein faires Wettbewerbumsfeld entsteht. Durch einen Sieg müssten sich US-Firmen den gleichen strengen Regeln wie europäische Unternehmen unterwerfen. Vermutlich würde der Gewinn des Rechtsstreits der Bundesnetzbehörde zunächst viele weitere Verfahren nach sich ziehen.