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Wer sich einloggt, stimmt zu: Facebook ändert erneut seine Datenschutzbestimmungen

von Katharina Brunner
Ab Februar gibt es mal wieder neue Regeln beim größten aller sozialen Netzwerke. Ablehnen können die Nutzer diese nicht, diesmal müssen sie noch nicht mal explizit zustimmen: Wer sich am 1. Februar bei Facebook einloggt, gibt automatisch seine Einwilligung zu den neuen Datenschutzrichtlinien. Rechtsexperten und Politiker halten das für gesetzeswidrig.

Das Ziel der neuen Richtlinien: mehr Personalisierung von Werbeanzeigen. Ein Schritt, der aus der Sicht von Facebook naheliegt. Das Unternehmen verdient Geld, indem es Werbeplätze auf seiner Plattform verkauft. Für eine Anzeige kann umso mehr Geld verlangt werden, je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Person, der die Werbung gezeigt wird, tatsächlich darauf reagiert — und im besten Fall etwas kauft. Um diese Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, will Facebook ab Februar nicht mehr nur die Daten seiner Nutzer verwenden, die sich beispielsweise aus „Gefällt mir“-Angaben ergeben. Zusätzlich sollen nun Informationen von anderen Webseiten verwendet werden. Wer zum Beispiel im Internet nach Reisezielen sucht, dem könnten auf Facebook bald passende Reisen angeboten werden.

Man kann erkennen, dass Facebook sich um verständlichere Regeln bemüht.

Außerdem holt sich Facebook die Erlaubnis, Standortdaten zu sammeln: Wer Facebook über eine Smartphone-App nutzt und das GPS seines Geräts aktiviert hat, könnte in Zukunft Werbung für einen Laden um die Ecke angezeigt bekommen.

Da ist Gegenwind so gut wie sicher. Eigentlich sollten die neuen Regelungen schon im Januar eingeführt werden, nach Protesten in den Niederlanden verschoben sich die Änderungen aber um einen Monat. Facebook bemüht sich zwar ein wenig, seine Regeln verständlich zu machen. Zum Beispiel bietet es nun unter dem Menüpunkt „Privatsphäre-Grundlagen“ eine bunte Übersicht an, die die neuen Bedingungen  und die verbleibenden Einstellungsmöglichkeiten erläutert.

Problematisch bleibt dennoch, dass Nutzer ihr Einverständnis zu den Änderungen nicht ausdrücklich geben müssen: „Damit eine AGB-Änderung wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook-AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden“, sagt der IT-Anwalt Christian Solmecke.

Es spricht nichts dafür, dass Nutzer, Politiker oder Anwälte die neuen AGB auf den letzten Metern verhindern werden.

Auch die Politik beschäftigt sich mit Facebooks neuen Regeln: Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestags hat sich am Dienstagmorgen in einer nicht-öffentlichen Sitzung von Facebooks Europa-Vertreter Richard Allan und dem Datenschützer Johannes Casper beide Seiten des Konflikts erläutern lassen. Außerdem hat sich der Parlamentarische Staatssekretär des Justizministeriums, Ulrich Kelber (SPD), in einem Brief an Facebook gewandt. Darin heißt es: „Es bestehen aus unserer Sicht erhebliche Bedenken, ob einige von Facebook vorgenommene Datenverarbeitungen mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sind“.

Noch spricht allerdings nichts dafür, dass Nutzer, Politiker oder Anwälte die neuen AGB auf den letzten Metern verhindern werden. Wenn sich der Empörungszyklus der Vergangenheit wiederholt, dürften in den nächsten Tagen allerhand schwarze Bilder mit einem Widerspruch in den Facebook-Timelines auftauchen. Doch deren juristischer Wert ist ein Hirngespinst ist, wie schon Krypto-Experte Paul Feigelfeld gegenüber WIRED Germany betonte

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