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Ist es bald vorbei mit der privaten Drohnen-Fliegerei?

von Joely Ketterer
Zehn Fast-Zusammenstöße zwischen Drohnen und Flugzeugen gab es dieses Jahr allein in Großbritannien. EU-Flugunternehmer fordern deswegen, dass alle Freizeit-Drohnen registriert werden. Aber nicht nur die Luftfahrtbranche beschäftigt sich mit dem Thema, auch Amazon und das Bundesverkehrsministerium mischen in der Diskussion mit.

In einem gemeinsamen Statement rufen Flugunternehmen aus ganz Europa dazu auf, über private Drohnen Buch zu führen. In den USA ist das Registrieren der kleinen Helikopter schon Pflicht. Immer mehr Menschen benutzen die Luftfahrzeuge in ihrer Freizeit – es müssen Regelungen gefunden werden, um die Unfallgefahr zu senken. Von der Registrierung über einen Führerschein bis hin zu speziellen Flugkorridoren – die Ideen, wie Drohnen besser überwacht werden könnten, kommen von verschiedenen Seiten.

Denn Registrieren allein bedeutet nicht, dass die Gefahr gebannt ist: Sie müsste genutzt werden, um zu garantieren, dass die Drohnen technisch sicher sind. Neben der Registrierung fordern europäische und internationale Organisationen deswegen, dass Drohnen mit sogenannten Geofencing-Softwares ausgestattet werden. Diese hindern sie mit Höhenbegrenzung und Entfernungsbeschränkung daran, bestimmte Lufträume zu befliegen.

Auch Amazon befürwortet Barrieren: Die ersten Tests der Lieferdrohne Prime Air in Großbritannien laufen – die Frage, wo sie fliegen soll, ist noch nicht geklärt. Es gibt dazu gegenwärtig keine gesetzliche Regelungen. Amazons Vize-Chef für Innovation, Paul Misener, denkt an einen Luftkorridor: Der Bereich auf einer Höhe von 60 bis 120 Metern soll für Lieferdrohnen reserviert werden. Hobby-Piloten müssten tiefer fliegen.

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Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt möchte eine Maximalflughöhe für Drohnen einführen: Seine Begrenzung würde bei 100 Metern liegen.

In Deutschland soll eine Grenze aber nicht die einzige Blockade für Hobby-Piloten sein: Das Verkehrsministerium plant die Einführung eines speziellen Führerscheins für Drohnen. Die Fahrerlaubnis wäre aber eher einer Art Bestätigung, sich der Rechte und Pflichten beim Umgang mit dem Quadrokopter bewusst zu sein.

Nach Abschaffung eines solchen Führerscheins und Einführung eines Tests zu fliegerischen Kenntnissen sind in den USA kürzlich neue Gesetze in Kraft getreten: Zum Beispiel muss es dem Piloten zu jeder Zeit möglich sein, die Drohne mit bloßem Auge zu sehen und es darf nur bei Tageslicht geflogen werden. Bei Dämmerung ist das Abheben erlaubt, wenn ein Anti-Kollisions-Lichter vorhanden sind.

Außerdem dürfen Drohnen niemals über Köpfen von Menschen fliegen, die nicht Teil des Flugvorgangs sind und das Gefährt darf in keinem Fall höher als 125 Meter über dem Boden unterwegs sein. 160 km/h ist jetzt die erlaubte Maximalgeschwindigkeit. Die neuen Vorschriften in den USA könnten maßgeblich sein für künftige Regelungen europäischer Staaten. Komplett vorbei mit der privaten Fliegerei ist es deswegen nicht – mit Einschränkungen ist aber zu rechnen.

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