Innerhalb der EU sollen Drohnen, die für Personen, die Privatsphäre Dritter oder die Luftfahrt gefährlich werden können, künftig zur individuellen Identifikation markiert werden. Wie heise online schreibt, ist das ein Kompromiss zwischen dem EU-Parlament, aus dem eine generelle Drohnenregistrierung per ID-Chip gefordert wurde, und der Europäischen Kommission, die aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Registrierung war.
Als gefährlich gelten laut der ersten Fassung der EU-Regelung nun alle Drohnen, die bei einer Kollision mit einer Person mehr als 80 Joule Energie abgeben können. Das entspricht etwa der Energie eines Kleinkalibergeschosses aus einer Sportpistole und reicht aus, um einen Menschen zu töten. Außerdem müssen Drohnenhersteller künftig bislang noch nicht festgelegte Regeln beim Bau von Drohnen befolgen — darunter werden Vorgaben für Flughöhenbegrenzungen, Reichweiten, Datenschutz und die Fähigkeiten für automatische Notlandungen fallen.
Bislang stand es den Mitgliedsstaaten frei, ob Drohnen unter 150 Kilogramm Masse zu registrieren und markieren sind. Nun plant die EU, sowohl Nutzern als auch Herstellern einheitliche Regeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten vorzulegen. In den nächsten zehn Jahren schätzt die EU den Anteil von Drohnen am zivilen Flugzeugmarkt auf zehn Prozent ein. Bis 2050 soll es in der Union 150.000 Jobs in diesem Sektor geben. Die neuen Richtlinien müssen jetzt formell bestätigt und in den Details von der Kommission ausgearbeitet werden.