Mit dem Maßnahmenplan stimmt das Bundeskabinett den Empfehlungen der Ethik-Komission „in vollem Umfang“ zu, teilte die Bundesregierung mit. Dabei steht eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts an die technologischen Bedingungen des automatisierten und vernetzten Fahrens im Mittelpunkt: Wichtig sei, dass Halter oder Nutzer von automatisierten Fahrzeugen die Datenhoheit über weiterzugebende Informationen haben sollen. Welche anfallenden Daten weitergegeben werden und welche nicht, solle der Mensch im Fahrzeug entscheiden.
Dazu muss in jeder Situation klar erkennbar sein, ob Mensch oder Maschine das Fahrzeug steuern. Eine beständige Dokumentation von Fahr- und Aktionsdaten sei somit unverzichtbar. Dies diene der Rechtssicherheit, um im Konfliktfall Haftungsfragen klären zu können. Aber auch für unausweichliche Unfallsituationen muss die Künstliche Intelligenz gewappnet sein: Dabei sollen unter anderem Abwägungsfragen über Alter und Geschlecht irrelevant bleiben, die Verursachung von Sachschaden müsse immer vor Personenschaden gehen — Entscheidungen, die Leben gegen Leben abwägen, sind aber laut Sachverständigenrat nach wie vor nicht „normierbar und auch nicht ethisch zweifelsfrei programmierbar“.
Eine Grauzone, welche die Bundesregierung dennoch nicht daran zweifeln lässt, einen „geeigneten Rechtsrahmen“ für solche Dilemmata zu schaffen. Dies ist allerdings auch dem Umstand geschuldet sein, dass Deutschland als „Vorreiter für die Mobilität 4.0“ angesehen wird, was auch so bleiben soll. Nach dem umstrittenen Gesetzentwurf im März, der Fragen zur Fahrzeugkontrolle regeln soll, ist der Maßnahmenplan nun der nächste logische Schritt, um automatisiertes Fahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Allerdings wird, vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl Ende September 2017, die letztendliche Umsetzung natürlich Aufgabe einer neuen Bundesregierung werden.