Zusammengefasst steht im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“, neben anderem Unsinn, dass die Betreiber von kommerziellen oder durch öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellter WLANs nur dann fein raus sind, wenn diese verschlüsselt sind. Will man selbst über ein solches Netz online gehen, muss man außerdem ein Popup abnicken, mit dem man beteuert, auch ja ganz sicher keine Rechtsverletzungen zu begehen. Bei privaten WLANs müssen die Betreiber darüber hinaus die Namen aller Nutzer kennen. Sind diese Vorkehrungen nicht getroffen, ist der Anbieter des Hotspots im Rahmen der sogenannten Störerhaftung wie bisher für Rechtsverstöße, die Dritte über diesen begehen, mitverantwortlich und somit abmahnbar.
Am Grenzübergang zum digitalen Neuland sitze ich im Wärterhäuschen und mache Personenkontrollen.
Was müsste ich also in Zukunft tun, um als Privatmensch mein WLAN der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig dem neuen Gesetzesvorschlag zu genügen? Ich stelle mir das so vor: Direkt am Access Point, sozusagen am Grenzübergang zum digitalen Neuland, sitze ich in einem kleinen Wärterhäuschen und nehme Personenkontrollen vor. Will jemand ins Netz, frage ich nochmal nach, ob auch wirklich keine Gesetzesübertretungen geplant sind, kopiere seinen Personalausweis und werfe die Kopie in eine Kiste, für den Fall, dass sich später mal jemand danach erkundigt. Ob bei einer eventuellen Rechtsübertretung dann die Polizei vorbeikommt und die Kiste mit all den Zetteln beschlagnahmt und wie die dann rausbekommen will, wer das Netz zu welchem Zeitpunkt benutzt hat, bleibt dabei schleierhaft.
Und apropos Verschlüsselung: Bei der Kontrolle des Ausweises kann ich dann ja kleine Notizen mit dem WLAN-Kennwort verteilen. Ich müsste dafür immer zu Hause sein, denn würde ich das Passwort an die Haustür hängen, wäre das Funknetz ja nicht mehr vor dem „unberechtigten Zugriff durch außenstehende Dritte“ geschützt.
Die Störerhaftung macht das Betreiben von offenen Hotspots für Privatleute unmöglich.
Was zieht das geplante Gesetz also nach sich? Anstatt die Störerhaftung für öffentliche und private Hotspots abzuschaffen, wie schon 2012 von der Digitalen Gesellschaft in einem deutlich kürzeren Gesetzesentwurf vorgeschlagen, behält der Referentenentwurf aus Sigmar Gabriels Wirtschaftsministerium sie bei — und macht das unbesorgte Betreiben eines offenen Hotspots für Privatleute unmöglich.
Das ist einerseits ein Knicks vor den Urheberrechts-Lobbyisten, andererseits bekommen kommerzielle Betreiber wie Kabel Deutschland oder die Telekom, die alle außer ihren eigenen Kunden für die Nutzung der Hotspots zur Kasse bitten, gegenüber privat organisierten Netzwerken wie freifunk unfaire Vorteile. Auch die Freifunker haben den Gesetzesentwurf in all seiner Absurdität detailliert auseinandergenommen.
Besonders ins Auge sticht dabei ein kurioses Detail: Das Bundesverkehrsministerium stellt seit dem 12. März an der Invalidenstraße in Berlin ein kostenloses und frei zugängliches 50-MBit-WLAN bereit. Dort geht das dann offenbar ganz ohne Popups, Wärterhäuschen und Verschlüsselung.
In der letzten Folge „Neues vom Admin“ analysierte Armin Hempel die wichtigsten Neuerungen der letzten Apple-Keynote — von Apple Watch bis Research Kit.