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Was die Abschaffung der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber und Verbraucher bedeutet

von Benedikt Plass-Fleßenkämper
Bislang mussten Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots in Deutschland für das Surfverhalten der Nutzer haften. Doch nun hat sich die Große Koalition darauf verständigt, diese sogenannte Störerhaftung abzuschaffen. Wird damit endlich der Weg für freie WLAN-Netze geebnet? Und was bedeutet das Ganze für Verbraucher?

Die Störerhaftung ist seit Monaten ein großes Streitthema zwischen den Regierungsparteien im Bundestag. Sie besagt, dass Betreiber, die ihre privaten WLAN-Netzwerke für andere Nutzer öffnen, für deren Surfverhalten pauschal haften und sich so etwa für illegale Datei-Downloads verantworten müssen.

Der Gesetzesentwurf zur Haftung von WLAN-Betreibern war bei Wirtschaftsverbänden, Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern umstritten, weil darin an der Störerhaftung festgehalten wurde. Nun soll sie, wie SPIEGEL ONLINE und das Handelsblatt zuerst berichteten, in Deutschland abgeschafft werden.

Union und SPD haben sich – auch auf Drängen von Bundeskanzlerin Merkel – auf eine Neuregelung geeinigt. Ein im März veröffentlichtes Gutachten von Maciej Szpunar, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dürfte dabei ebenfalls eine wesentliche Rolle gespielt haben.

+++ Admin Armin über den Unsinn der Störerhaftung für WLANs +++

Demnach sollen Betreiber von öffentlichen Hotspots künftig nicht mehr strafrechtlich für das Surfverhalten der Nutzer belangt werden können. Zudem müssen private und nebengewerbliche Anbieter – beispielsweise Einzelhändler und Café- oder Restaurantbesitzer – ihre Hotspots nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe sichern, wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem vergangenen Jahr noch gefordert wurde. Das Parlament will die Änderungsanträge schon kommende Woche beschließen, das Gesetz könnte dann ab Herbst 2016 gelten.

Was bedeutet die Abschaffung der Störerpflicht für Hotspot-Betreiber?
Noch liegen keine konkreten inhaltlichen Details zur Neuregelung des WLAN-Gesetztes vor. Doch da künftig nun auch private und nebengewerbliche Anbieter das sogenannte Providerprivileg gewerblicher Anbieter genießen werden, dürften sich nun viele entschließen, ihre WLAN-Netze freizugeben und ihren Kunden diesen beleibten Service zu bieten.

Die Zahl der freien Hotspots sollte sich hierzulande in Zukunft also deutlich erhöhen. Bisher hinkte Deutschland in puncto öffentliche WLANs im internationalen Vergleich deutlich hinterher.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute einen Durchbruch beim Thema WLAN erzielen konnten“, sagte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil gegenüber der DPA. „Damit setzen wir eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um. Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei.“

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Und was bedeutet die Neuregelung für Verbraucher?
Für Verbraucher bedeute die Abschaffung der Störerhaftung zuallererst eine „erhebliche Erleichterung des Zugangs zu schnellem Internet im öffentlichen Raum“, sagt der Essener IT- und Medien-Anwalt Björn Leineweber gegenüber WIRED.

„Ob sich dabei auch Erleichterungen im Bereich der Störerhaftung für das eigene WLAN ergeben und damit geringere Gefahren für Abmahnungen ergeben beziehungsweise ob und wie damit Rechtsverletzungen über WLAN-Netzwerke Tür und Tor geöffnet wird, bleibt abzuwarten“, sagt Leinweber. Noch lägen die Gesetzesänderungen nicht final vor und es könne weiterhin zu Änderungen und Detailregelungen kommen, die eine Auslegung durch die Gerichte erforderlich machten.

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