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Ein weiterer Schlag gegen die Vorratsdatenspeicherung

von Marlene Ronstedt
Auch die Bundesnetzagentur will die Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen. Vergangene Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sie im Falle des Anbieters Spacenet für rechtswidrig erklärt. Jetzt schließt sich die Behörde an und verzichtet auf den Speicherzwang für Provider. Die sollte eigentlich ab dem ersten Juli gelten. Eine schwere Niederlage, vor allem für Justizminister Heiko Maas.

Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie von „Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung” der geplanten Vorratsdatenspeicherung absieht. Das bedeutet für Netzanbieter wie die Telekom, dass sie Kundendaten nicht speichern und keine Geldstrafen fürchten muss.  

Das Gesetz trat bereits im Dezember 2015 in Kraft. Es sieht vor, dass Unternehmen die Daten von Internet-Nutzern bis zu zehn Wochen und Standortdaten von Mobiltelefonen bis zu vier Wochen lang speichern müssen. Netzanbieter hatten bereits Vorkehrungen getroffen, um das neue Gesetz einzuhalten, berichtet Netzpolitik.  

Der Beschluss der Bundesnetzagentur folgt einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster. Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, dass im Falle des Münchner Netzanbieters Spacenet die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Die Vorratsdatenspeicherung „ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar”, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG NRW.

Spacenet hatte ursprünglich vor dem Verwaltungsgericht Köln gemeinsam mit dem Verband der Internetwirtschaft (ECO) gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Auch eine Klage der Telekom gegen das Gesetz läuft dort bereits. Bis der rechtskräftige Abschluss des Hauptsachverfahrens im Falle Spacenet durchkommt, weigert sich die Bundesnetzagentur, Anbieter zur Vorratsdatenspeicherung zu zwingen.

Parallel dazu laufen weitere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine davon hatte etwa das eigentlich SPD nahe Zentrum für Digitalen Fortschritt D64 eingereicht – ein direkter Angriff der SPD-Basis auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Maas hatte im Dezember 2015, nach den Anschlägen in Paris, die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt. Auf dem Blog der D64 heißt es: „D64 lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor grundsätzlich ab”.

Bisher liegt noch kein Termin vor, wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung beschließt. Bereits 2010 hatte das Gericht eine frühere Version für rechtswidrig erklärt. 2014 folgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Entscheidung aus Karlsruhe noch einmal bestätigte. Der von der Großen Koalition getroffene Beschluss aus dem Jahr 2015 galt deswegen seit langem als umstritten.

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