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Verfassungsrechtler: BND-Überwachung an Internetknoten ist illegal

von WIRED Staff
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier stuft das Vorgehen des BND, Leitungen an Internet-Knoten wie dem DE-CIX anzuzapfen, als rechtswidrig ein. Seiner Meinung nach missachtet und überschreitet die Behörde damit die Grenzen des Grundgesetzes.

Internet-Knoten sind im Prinzip Vermittlungsstellen im Internet, an denen Internetdienstanbieter so miteinander verbunden sind, dass ein ungehinderter und in den meisten Fällen kostenneutraler Datenverkehr zwischen ihren Netzen möglich wird. Gemessen am Datendurchsatz ist der German Commercial Internet Exchange (DE-CIX) in Frankfurt der größte Internet-Knoten der Welt. Dass Behörden wie der BND diese Knotenpunkte einfach anzapfen, ist laut Hans-Jürgen Papier ein Problem.

  

Der Verfassungsrechtler übt seine Kritik an dieser Praxis in einem Gutachten für DE-CIX, das in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht veröffentlicht wurde. Unter der Überschrift „Beschränkungen der Telekommunikationsfreiheit durch den BND an Datenaustauschpunkten“ beschreibt er die mit der Überwachung an Netzknoten einhergehenden Probleme: Seiner Einschätzung nach gibt es zum Beispiel für die mit der US-Behörde NSA durchgeführten Aktivitäten an einem Internetknoten der Deutschen Telekom keine „normenklare und bereichsspezifischen Ermächtigungsgrundlage.“

Der im Grundgesetz verankerte „absolute Schutz des Menschenwürdekerns“ bliebe laut Papier ebenfalls auf der Strecke. Für die Weiterleitung von auf diese Weise abgegriffenen Informationen fehle dem BND die nötige Befugnis. Papier fordert daher eine neue gesetzliche Regelung, bei der Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt wird. Der aktuelle Reformentwurf reiche in dieser Beziehung nicht aus. Gegen die BND-Zugriffe hat die Betreibergesellschaft des DE-CIX rechtliche Schritte eingeleitet.

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