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Verbraucherschützer klagen gegen Amazons Dash-Buttons

von WIRED Staff
Nach einer verstrichenen Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen folgt nun die Klage: Die Verbraucherschützer kritisieren Amazons Dash-Button, mit dem sich per Knopfdruck eine vordefinierte Menge eines bestimmten Produkts bestellen lässt, gleich in mehreren Aspekten und sehen klare Rechtsverstöße.

Der Dash-Button ist ein kleines Gerät mit einem Firmenlogo, einem Knopf und einer LED. Irgendwo im Haushalt platziert klinkt sich das Gadget ins WLAN ein und kann dann genutzt werden: Ein Knopfdruck bestellt bei Amazon eine voreingestellte Menge einer bestimmten Ware — eine Bestätigung gibt es per App auf dem Smartphone. Jeder Dash-Knopf kann nur für Produkte eines Herstellers verwendet werden — vom Waschmittel bis hin zu Nerf-Pfeilen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Kritikpunkte, laut denen das kleine Gadget gegen bestehendes Recht verstößt, berichtet heise online: Bei Geschäften über elektronische Wege müssen nach deutschem Recht Hinweise auf oder an einem Button zu sehen sein, dass mit dem Klick oder Druck eine kostenpflichtige Bestellung durchgeführt wird. Ein solcher Hinweis fehlt auf dem Dash-Button.

Der zweite große Kritikpunkt ist die Intransparenz der Transaktion zwischen Amazon und seinem Kaufknopf: Zum einen erhält der Kunde erst nach dem Kauf Feedback über die Bestellung und ihre Menge, zum anderen werden Preisschwankungen und Änderungen bei den Lieferkosten nur bei Änderungen um mehr als zehn Prozent mitgeteilt. Außerdem hat Amazon laut Nutzungsbedingungen das Recht, bei Nichtverfügbarkeit ein Ersatzprodukt zu schicken — zum Beispiel in einer anderen Verpackungsgröße und somit auch zu einem anderen Preis.

Anfang des Monats hatten die Verbraucherschützer den Konzern abgemahnt; dies wurde von Amazon allerdings ignoriert. Die Frist lief am Mittwoch ab — es geht nun also vor Gericht. Ob die Kritikpunkte der Verbraucherzentrale NRW rechtlich Bestand haben oder ob Amazons automatisierte Bestellung legal ist, muss nun ein Richter klären.

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