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Gebt dem Affen Copyright! — fordert PETA

von Moritz Geier
Absurd oder fair? Die Tierrechtsorganisation PETA verklagt den Fotografen und Kamerabesitzer, der die Rechte am berühmten Affen-Selfie beansprucht. Die Forderung: Der Affe Naruto soll zum rechtmäßigen Besitzer der Fotorechte erklärt werden. PETA setzt auf eine Lücke im amerikanischen Urheberrecht. 

Es ist ein reichlich bizarrer Rechtsstreit, der sich gerade einmal mehr auf amerikanischem Boden abspielt. Die Hauptpersonen: ein Naturfotograf, die Tierrechtsorganisation PETA und die Hobbyfotografin, ein Affenweibchen namens Naruto. PETA fordert Urheberrecht für sie. 

Urheber ist nicht die Person, die die Kamera besitzt, sondern das Lebewesen, das das Foto macht.

Jeffrey Kerr, Anwalt bei PETA

Der Fall beginnt irgendwo im indonesischen Urwald im Jahr 2011. Der Naturfotograf David Slater stellt auf der Insel Sulawesi gerade seine Ausrüstung auf, als sich ein Makak-Weibchen seine Kamera schnappt und mit dem Apparat durchbrennt. Das Resultat kommt für Slater einem Sechser im Lotto gleich: Bei seiner Spielerei mit der Kamera betätigt der Affe mehrmals den Auslöser. Vor allem ein gestochen scharfes Bild kann Slater später medienwirksam als Affen-Selfie vermarkten. 

Womit der Fotograf wohl eher nicht gerechnet hatte: einem jahrelangen, zähen und einigermaßen absurden Rechtsstreit darüber, wem das Foto eigentlich gehört. Slater, der ein Buch mit den Bildern herausbrachte, sieht sich als Urheber, der den Prozess kreativ begleitete. Zahlreiche Kritiker, darunter auch Wikipedia, veröffentlichten das Foto mit dem Hinweis, dass das Copyright für ein Foto nur einer Person zustehen könne, die die Aufnahme tatsächlich ausgelöst habe.

Weil der Fotograf aber in diesem Fall der Affe sei, gehöre das Foto niemandem.

Im Dezember 2014 zementierte das US Copyright Office diese Interpretation. Das Amt stellte klar, dass ein Werk, das nicht von einem Menschen geschaffen wurde, nicht unter das Urheberrecht falle. Die Tierrechtsorganisation PETA gibt sich damit allerdings nicht zufrieden: Wie nun bekannt wurde, verklagen die Tierfreunde Slater und fordern das Gericht auf, das Affenweibchen zum rechtmäßigen Besitzer der Fotorechte zu erklären. Die Einnahmen durch die Lizensierung der Bilder sollen in einen Fonds fließen, von dem die indonesischen Makaken und andere gefährdete Tierarten profitieren würden.   

Die Richtlinien des Copyright Office seien nur eine Meinung, argumentiert PETAs Anwalt Jeffrey Kerr. Der US Copyright Act bringe nämlich nicht wörtlich zum Ausdruck, dass das Urheberrecht nur Menschen zustehe. In einem zentralen Punkt dagegen sei das Urheberrecht völlig eindeutig, findet Kerr: „Urheber ist nicht die Person, die die Kamera besitzt, sondern das Lebewesen, das das Foto macht.” 

Trotzdem steht PETA vor einem wohl nahezu aussichtslosen Kampf: Das Copyright Office hat sich positioniert und Urheber und Autoren als menschlich definiert. Zwar hat das Amt nicht das letzte Wort und könnte von einem Gericht überstimmt werden. Experten halten das jedoch für unwahrscheinlich. 
Slater zeigte sich enttäuscht vom Vorstoß der Tierrechtler. Seine Firma Wildlife Personalities halte das britische Urheberrecht an den Bildern. Er findet, es sollte weltweit anerkannt werden. 

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