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Teilweise verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht urteilt hart über das BKA-Gesetz

von WIRED Staff
Das BKA-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Zu dieser Auffassung kommt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Urteil könnte sich auf die Zusammenarbeit zwischen deutschen und amerikanischen Geheimdiensten ebenso auswirken, wie auf heimliche Online-Durchsuchungen. Auch die Trennung zwischen Geheimdienst- und Polizeiarbeit muss nun neu geregelt werden.

Das umstrittene BKA-Gesetz muss nach dem verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts an mehreren Stellen vom Gesetzgeber nachgebessert werden, um mit dem Grundgesetz konform zu werden, schreibt heise online. Während vielen Anträgen der Beschwerdeführer stattgegeben wurde, bleiben jedoch einige Punkte wie etwa die heimliche Überwachung von Wohnraum, Online-Präsenz und Telekommunikation zur Terrorabwehr bestehen.

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Die Beschwerden zum aktuell gültigen BKA-Gesetz kamen von verschiedenen Akteuren der Opposition: Die Grünen etwa beanstandeten den Datenaustausch der Geheimdienste wie dem BND mit US-Diensten wie der NSA; Gerhart Baum und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger von der FDP begrüßten vor allem die von den Richtern aufgestellten Forderungen zur Kontrolle der heimlichen Online-Durchsuchungen von unabhängigen Stellen; für Jan Korte von der Linkspartei stellt sich die Frage, wie viel Freiheit die Bundesbürger im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus noch aufgeben sollen.

Stimmen aus der Bundesregierung sehen das Urteil weniger positiv: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, man müsse mit dem Urteil leben. Weiter hieß es aus Regierungskreisen, dass Korrekturbedarf bei einem Gesetz zu erwarten gewesen sei, das Neuland betreten hat. Die Tatsache, dass der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus auch von den Richtern mit besonderen Befugnissen für die Ermittler getätigt werden muss, sieht der innenpolitische Sprecher von CDU und CSU Stephan Mayer als wichtigen Erfolg an.

Für die Umsetzung des Urteils bleibt der Bundesregierung nun eine Frist von zwei Jahren. Bis dahin ist das BKA-Gesetz in seiner jetzigen Form weiterhin gültig. Die Gewerkschaft der Polizei betrachtet dies als Vertrauensbeweis des Bundesverfassungsgerichts: Trotz Mängeln in der Verfassungskonformität des Gesetzes gehen die Richter davon aus, dass Polizei und Geheimdienste die Grundrechte der Bürger nicht stark genug verletzen, um einen dringenderen Handlungsbedarf notwendig zu machen. 

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