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Suchmaschinenbetreiber sollen künftig verdächtige Anfragen melden

von WIRED Staff
In New York hat am 17. Dezember 2015 eine UN-Konferenz stattgefunden, bei der es um die bessere Strafverfolgung im Internet ging. Ein britischer Staatsanwalt forderte dort, dass die Betreiber von Suchmaschinen künftig verdächtige Anfragen direkt an die Ermittlungsbehörden weiterleiten sollten. Derzeit seien vor allem eine unterschiedliche Rechtslage und Bürokratie die Gründe dafür, dass solche Informationen zwischen Ländern nur langsam weitergegeben werden.

Der britische Staatsanwalt Dan Suter erhofft sich einen beständigeren Informationsfluss, wenn die Suchmaschinen stärker in die Pflicht genommen würden, Daten direkt weiterzugeben, berichtet Heise. Derzeit sei beispielsweise oftmals ein schriftlicher Antrag erforderlich, um internationale Rechtshilfe von anderen Ländern zu erbitten – das sei laut Suter im Angesicht der zunehmend digital ablaufenden Kommunikation nicht mehr zeitgemäß.

Dan Suter selbst kennt die Probleme aus seiner täglichen Arbeit: Er ist zum Teil direkt in den USA tätig, um Anträge auf Rechtshilfe von anderen britischen Strafverfolgern an die dortigen Behörden weiterzuleiten. Eine Schwierigkeit dabei seien nicht zuletzt die unterschiedlichen Rechtslagen: In den USA sind zum Beispiel bestimmte Voraussetzungen nötig, damit die Polizei einen Durchsuchungsbefehl ausstellen kann. Diese würden oftmals von den britischen Kollegen Suters nicht korrekt angeführt.

Um solche Hürden zu umgehen, wende sich Suter deshalb auch direkt an Mobilfunkunternehmen und Online-Dienste, die in den USA Metadaten ohne Gerichtsbeschluss herausgeben dürften. Diese Daten dienen ihm als Grundlage, um einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken, mit dem er schließlich an die eigentlich relevanten Informationen herankommt.

Im digitalen Zeitalter sei die Begrenzung auf territoriales Recht schlicht überholt, da Unternehmen und Privatpersonen Daten auf Servern im Ausland ablegen können, auf die der Zugriff nur sehr schwer zu erlangen sei. Nicht ganz klar ist allerdings, was Suter mit verdächtigen Anfragen genau meint und um welche Straftaten es gehen soll; denn geltendes Recht zu umgehen, ist immer ein fragwürdiger Ansatz, um Rechtsvergehen aufzuklären. 

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