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Warum das „Ende der Roaming-Gebühren“ kein wirkliches Ende ist

von Sofie Czilwik
Grenzenloses Telefonieren im In-und Ausland! Das ist seit Donnerstag in den EU-Ländern und in Kürze auch in Island, Liechtenstein und Norwegen möglich. Doch so grenzenlos ist die neue EU-Regelung dann doch nicht.

Ab heute fallen die Roaming-Gebühren für Handynutzer im EU-Ausland weg. Eine neuen EU-Verordnung legt fest, dass beim Telefonieren oder Surfen im Internet im Ausland keine zusätzlichen Kosten für Kunden mehr entstehen dürfen. In der Theorie bedeutet das, dass der Vertrag mit dem eigenen Anbieter genauso auch im Ausland gilt. Es gibt allerdings Einschränkungen.

Wo die Roaming-Freiheit nicht gilt
Auf dem Meer: Kreuzfahrer oder Urlauber, die eine Fähre beispielsweise nach Großbritannien oder Schweden nehmen wollen, sollten während der Überfahrt lieber nicht im Internet surfen. Smartphones verbinden sich automatisch mit dem verfügbaren Netzwerk und das wird auf See in der Regel über Satellit bereitgestellt. Daten über Satellit zu laden, ist aber ziemlich teuer, eine Webseite aufzurufen kann bis zu 40 Euro kosten. Gesetzliche Preisobergrenzen gelten hier nicht. Die heimischen Netzbetreiber handeln die Preise mit dem Satellitenbetreiber frei aus.
In EU-nahen Nicht-EU-Ländern: In der Schweiz fallen nach wie vor Roaming-Gebühren an, weil sie kein Mitgliedsstaat der EU ist.
Innerhalb Deutschlands: Anrufe oder SMS-Versenden von zu Hause ins Ausland fallen nicht unter das Roaming und werden von dieser Regelung dementsprechend nicht erfasst.

Für wen die Roaming-Freiheit nicht gilt
Für Kunden einer Community: Kostenlose Anrufe zwischen Nutzern mit dem gleichen Anbieter greifen hier nicht. So kann es passieren, dass die bisher freien Anrufe auf einmal kosten, wie beispielsweise bei dem Mobilfunkanbieter Saturn.
Für permanente Roamer: Einen Vertrag in einem EU-Land mit sehr günstigen Konditionen abschließen und dann dauerhaft günstig im eigenen Land das Handy nutzen, das geht nicht. Die EU legt einen Zeitraum von mindestens vier Monaten fest, in dem die Kunden im Ausland ohne Einschränkungen telefonieren dürfen. Danach können die Mobilfunkanbieter Gebühren erheben.
Für „nationale“-Kunden: Vor allem Billiganbieter unterscheiden zwischen internationalen und nationalen Angeboten, wie bei der Yourfone AG. Die nationalen Pakete beinhalten meist gar kein Roaming, das heißt die Kunden können mit dieser Sim-Karte im Ausland gar nicht kommunizieren.

Sonderregelungen für Internetnutzung
Kunden, die einen Vertrag mit unbegrenztem oder sehr günstigem Datenvolumen haben, müssen bei der Internetnutzung trotzdem mit zusätzlichen Kosten rechnen. Wird ein je nach Anbieter unterschiedlich hohes Datenvolumen überschritten, darf dieser Gebühren draufschlagen („Fair-Use-Regelung“). Wie hoch diese zusätzlichen Gebühren ausfallen, hängt dann vom jeweiligen Anbieter ab. Es darf allerdings nicht teurer werden als 7,70 Euro pro GB.

Neue Regelung gilt für 6 von 16 Anbietern
Nach einer Befragung von Stiftung Warentest schränken 10 der 16 befragten Mobilfunkanbieter die Nutzung ihrer Kunden im EU-Ausland auch nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren weiter ein, darunter Aldi Talk, O2 und Vodafone.

Fazit
Die EU hat in den vergangenen Jahren die Erhebung von Roaming-Gebühren immer weiter begrenzt und auch die aktuelle Verordnung, die zwar als Gebühren-Abschaffung gefeiert wird, ist eine Gebühren-Regulierung für Telefonieren im Ausland. Bevor sie eine Reise ins Ausland antreten wollen, sollten sich Handynutzer ihren Vertrag und ihre Tarife genauer ansehen oder direkt bei ihrem Anbieter nachfragen, ob und wie sie von der neuen Regelung profitieren oder nicht.

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