Der Antrag der SPD- und CDU-Fraktion mit dem Titel „Pilotprojekt 'Resozialisierung durch Digitalisierung' im Berliner Justizvollzug“ soll laut einer Sprecherin der Justizverwaltung noch in dieser Woche in den Rechtsausschuss eingebracht werden. Das berichtet unter anderem heise online. Aus dem Antrag geht auch hervor, wie die kontrollierte Internetnutzung aussehen könnte: Demnach sollen Gefangene, denen der Internetzugang bei der Resozialisierung helfen könnte, „unter Beachtung der besonderen Sicherheitserfordernisse des Justizvollzuges“ ausgewählte Webseiten ansteuern können.
Neben der Homepage der Arbeitsagentur könnten das zum Beispiel Nachrichtenseiten, Online-Lexika oder Wohnungsportale sein. Außerdem wolle man überprüfen, ob die Gefängnisinsassen unter bestimmten technischen Voraussetzungen auch E-Mails an geprüfte Empfänger verschicken und Internettelefonie nutzen dürfen. Das Projekt soll im Rahmen anstehender Änderungen des Strafvollzugsgesetzes initialisiert werden. Der Test würde zunächst in einer Teilanstalt der JVA Heidering anlaufen.
Angestoßen hatte das Projekt die SPD-Fraktion, mit der Begründung, dass man den Berliner Gefangenen auf diese Weise eine bessere Teilhabe am öffentlichen Leben und erhöhte Chancen auf eine Resozialisierung bieten könne. Die CDU wird dem mitverfassten Antrag laut Angaben der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Cornelia Seibeld zwar zustimmen, doch einige der Unionspolitiker äußerten im Vorfeld ihre Bedenken. Und auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) kann sich unter den derzeitigen Gegebenheiten noch nicht für die „Resozialisierung durch Digitalisierung“ begeistern: Thomas Goiny, der Vorsitzende des Berliner Landesverbandes des BSBD, warnte davor, dass sich eine missbräuchliche Nutzung des Internets kaum verhindern ließe. Ob diese Form der Resozialisierung wirklich funktioniert oder womöglich doch ein Sicherheitsrisiko darstellt, muss die Zukunft zeigen.