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Microsoft muss europäische Kundendaten nicht an die US-Regierung weitergeben

von WIRED Staff
Wichtiges Urteil im Kontext des Überwachungs-Skandals der US-Regierung: Ein New Yorker Berufungsgericht hat entschieden, dass der Konzern Microsoft E-Mails seiner Kunden nicht zwangsläufig an US-Behörden weitergeben muss – sofern eine Bedingung erfüllt ist.

Diese Bedingung lautet, dass die betreffenden E-Mails allein auf Servern gespeichert sein dürfen, die nicht auf dem Staatsgebiet der USA aufgestellt sind. In dem Urteil hieß es konkret: „Durchsuchungsanordnungen haben territoriale Grenzen.“ Damit urteilten die Richter in der Art, wie sie Brad Smith, der ehemalige Chefjurist von Microsoft, bereits im Februar bei einem Besuch der deutschen Hauptstadt gefordert hatte, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Wir sind der Ansicht, dass amerikanische Gesetze und amerikanische Durchsuchungsanordnungen nicht in anderen Ländern gelten. Dass sie nicht in Europa gelten, nicht in Deutschland und nicht überall auf der Welt.“

Die US-Regierung hatte in die entgegengesetzte Richtung argumentiert und darauf verwiesen, dass es sich bei Microsoft um ein amerikanisches Unternehmen handle und deswegen auch entsprechendes Recht angewandt werden müsse. In dem konkreten Fall ging es um eine E-Mail-Adresse von MSN, die in Zusammenhang mit Drogenhandel gebracht wurde. Daraufhin forderte die US-Regierung Microsoft auf, Daten wie Name, Adresse, die IP-Adresse oder auch den Zeitpunkt der Eröffnung des E-Mail-Accounts herauszugeben. Dadurch sollten Rückschlüsse auf den Kontoinhaber gezogen werden können. Microsoft hatte sich gegen diese Anordnung gewehrt und war vor Gericht gezogen – mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellt.

Damit bleibt der US-Regierung nach wie vor nur der Weg über die Behörden des jeweiligen Landes, um eine Freigabe privater Daten zu erwirken. Ein Weg, der nach Ansicht der US-amerikanischen Behörden zu viel Zeit in Anspruch nimmt, weswegen ein direkter Zugriff über Unternehmen wie Microsoft gefordert worden war. Dieser Forderung hat das Berufungsgericht jetzt allerdings vorerst einen Riegel vorgeschoben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die US-Regierung den Fall weiter eskalieren und auf der nächsthöheren Ebene, dem Supreme Court, vortragen wird. Bleibt abzuwarten, welches Urteil in einem möglichen Prozess dort fällt.

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