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Landesverrat: Ermittlungen gegen Bundesjustizminister eingestellt

von WIRED Staff
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Bundesjustizminister Heiko Maas wegen Strafvereitlung in Sachen Netzpolitik.org eingestellt. Gleichzeitig bestätigten die Ermittler aber die Behauptung, die Regierung habe in der Affäre per Weisung an den damaligen Generalbundesanwalt Range die Ermittlungen einstellen lassen.

Den Ursprung hatte das Verfahren gegen Maas in der Netzpolitik-Affäre, die unter #Landesverrat landesweit Schlagzeilen machte: Bei dieser wurde den Journalisten von Netzpolitik.org Markus Beckedahl und André Meister der „Verrat von Staatsgeheimnissen“ vorgeworfen. Die beiden hatten interne behördliche Dokumente des Bundesministeriums für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht, in denen es um Pläne zur massenhaften Auswertung von Internet-Daten ging. Im Mai 2015 leitete Generalbundesanwalt Harald Range ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Journalisten ein.

Als diese Ende Juli vom Verfahren infomiert wurden, ging Bundesjustizminister Maas auf Distanz zu Range. Er bezweifelte, dass es sich bei den betroffenen Dokumenten um Staatsgeheimnisse handele. Range hatte im Rahmen der Netzpolitik-Affäre einen externen Gutachter beauftragt. Dieser sollte herausfinden, ob die Dokumentenveröffentlichung dem Tatbestand des Landesverrats entsprechen würde. 

Das Justizministerium intervenierte. Laut Maas waren die folgenden Schritte einvernehmlich geschehen. Die Ermittler der Berliner Staatsanschaft fanden aber heraus, dass Maas „im Wege der Weisung“ den Antrag zurückgezogen habe, wie Golem berichtet.

Anschließend erstellte das Ministerium ein eigenes Gutachten, welches aussagte, dass es sich bei den von Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten nicht um Staatsgeheimnisse handele. Daraufhin wurde das Verfahren gegen die beiden Journalisten eingestellt.

Maas jedoch war danach wegen Strafvereitlung angeklagt worden. Dieser Prozess ist nun beendet. Die Berliner Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass für die vorliegende Situation die Inanspruchnahme eines Sachverständigen nicht nötig gewesen wäre. Daher war die Weisung von Maas, das externe Gutachten zurückzuziehen, auch kein „angeordneter Verzicht auf ein unwiederbringliches Beweismittel“, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Aussage, man habe einvernehmlich gehandelt, stellte sich jedoch als Lüge heraus. Range war von Maas im Rahmen seiner Ermittlungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden, da er nicht auf das Ergebnis des externen Gutachtens verzichten wolle. 

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