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Die Bundesregierung hat den Hatespeech-Gesetzentwurf verabschiedet

von WIRED Staff
Fake News und Hasskommentare sollen die sozialen Netzwerke künftig Strafzahlungen kosten, sollten diese nicht schnell genug mit dem Löschen reagieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Regierung nun im Kabinett verabschiedet. Justizminister Maas möchte damit Facebook und Co. in die Pflicht nehmen — muss allerdings für den vorliegenden Entwurf bereits Kritik von allen Seiten einstecken.

Schon der erste Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hatte viel Kritik von Bürgerrechtlern und Netzaktivisten abbekommen: Die Meinungsfreiheit sei in Gefahr. Die überarbeitete Fassung stellte dann allerdings eher eine verschärfte Version dar, berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung. Einige Abmilderungen in Sachen Löschfristen haben es dann in den jetzt aktuellen Entwurf geschafft.

24 Stunden haben Soziale Medien nun, um einen offensichtlich strafbaren Inhalt zu löschen. Ist es nicht ganz so eindeutig, bleiben sieben Tage. Dabei reichen die entsprechenden Tatbestände von Beleidigung über die Bildung einer kriminellen Vereinigung hin bis zur Volksverhetzung. Dabei schulden die Betreiber der Plattformen wie Facebook, YouTube und Xing im Turnus von drei Monaten der Regierung Rechenschaft darüber, wie viele Inhalte sie entfernt haben — und wie viele Mitarbeiter dabei zum Einsatz gekommen sind. Dauert die Löschung zu lange, droht ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro.

Die Digitalbranche sieht den Gesetzentwurf äußerst kritisch: Bitkom-Haupgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte gegenüber T3n, die Bundesregierung habe sich damit vergaloppiert. Der vorliegende Gesetzentwurf lasse keine Zeit für eine echte juristische Prüfung und führe so zu einem Löschen auf Zuruf. Auch aus der Opposition kamen vernichtende Kritiken. Renate Künast (Grüne) etwa nannte den Gesetzesentwurf einen Schnellschuss.

Tatsächlich ist vorauseilender Gehorsam durch die sozialen Netzwerke eines der potenziellen Probleme des neuen Rechts, sollte es denn vom Bundestag verabschiedet werden. Dazu kommt noch das Problem der Definition von sozialen Netzwerken: Dass Facebook, YouTube und Xing dazugehören, scheint allen beteiligten klar zu sein. Wie aber sieht es bei WhatsApp oder Dropbox aus? Das werden im Zweifelsfall die Praxis und Gerichte im Nachhinein klären müssen.

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