Sogenannte Bundestrojaner, die heimlich die Kommunikation auf Smartphones, Tablets oder Computern ausspähen können, sollen sogar verschlüsselte Chats für die Behörden überwachen. Das zeigt der neue Gesetzentwurf, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat. Demnach sollen IT-Geräte jetzt auch schon überwacht werden können, wenn der Verdacht für eine von 27 Straftaten vorliegt.
Rechtlich käme diese Überwachung einer Online-Durchsuchung sehr nahe, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich nur zulässt, wenn Menschenleben, die Gesundheit von Personen und elementarste Lebensgrundlagen gefährdet sind. Die Regierung versucht das mit einer bestimmten Formulierung im Gesetz zu umgehen: Nur neu ankommende und ausgehende Nachrichten würden abgefangen, so die Argumentation, der Rest bliebe des Systems geschützt.
Kritiker mahnen an, dass ein solches Ausklammern des restlichen Systems überhaupt nicht möglich ist – und das die neue Vorlage staatlichem Hacking Tür und Tor öffnen. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, kritisierte die geplanten Maßnahmen als „praktisch unkontrollierbar“.
Besonders problematisch ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gesetzesänderung: Nach dem WannaCry-Debakel steht die Praxis staatlicher Geheimdienste in der Kritik, Sicherheitslücken in Betriebssystemen zu horten. Paradoxerweise lehnt die Regierung in ihrem neue Entwurf staatliche Hintertüren in Messenger-Diensten aus Sicherheitsgründen weiterhin ab.