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EuGH soll über „Recht auf Vergessen“ auf der ganzen Welt entscheiden

von WIRED Staff
Der Streit zwischen Frankreich und Google um die Löschung bestimmter Suchergebnisse geht in die nächste Runde. Die französische Datenschutzbehörde CNIL versucht schon seit längerem Google dazu zu zwingen, die EU-Regelung „Recht auf Vergessen“ auch außerhalb Europas einzuhalten. Google weigert sich, bestimmte Suchanfragen auf google.com und anderen Nicht-EU-Domains zu sperren.

Jetzt soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, ob Google bestimmte Suchergebnisse über EU-Bürger auch außerhalb der EU löschen muss oder nicht. In der Europäischen Union ist das US-Unternehmen seit 2014 dazu verpflichtet Ergebnisse, die entweder falsche, irrelevante oder veraltete Informationen über EU-Bürger enthalten auf Antrag zu verbergen. Dies gilt bisher aber nur für Domains innerhalb Europas und z.B. nicht für die internationale Domain „.com“, die mit Abstand die meisten Internetseiten hostet. Das bedeutet, dass außerhalb Europas Suchergbnisse noch immer angezeigt werden, die innerhalb der europäischen Grenzen geblockt werden müssen.

Frankreich und Google streiten sich schon seit längerem um die Ergebnisse der Anfragen in der Suchmaschine. Erst im vergangenen Jahr verdonnerte die Datenschutzbehörde CNIL („Commission nationale de l’informatique et des libertés”) das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro, weil es das EU-Recht auf „Vergessen im Netz“ nicht konsequent durchgesetzt habe.

„Wir verteidigen die Idee, dass jedes Land seine eigene Balance zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutz wählt, und nicht dass ein Land den Weg bestimmt“, zitiert Bloomberg Peter Fleischer, Google’s Datenschutz-Beauftragter. Das Urteil vom EuGH, dem obersten rechtssprechsprechenden Organ der Europäischen Union, wird klären, ob die Bürgerinnen und Bürger der 28 Mitgliedsstaaten auch außerhalb der EU das Recht haben im Internet vergessen zu werden.

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