Den Gerichtsdokumenten zufolge fanden die Phishing-Angriffe auf die Nutzerkonten zwischen den Jahren 2011 und 2013 statt. Zunächst konnte das Gericht jedoch keinen direkten Zusammenhang zwischen den durch „Social Engineering“ erschlichenen Zugängen und der 2014 aufgetauchten Sammlung von Nacktbildern zahlreicher Prominenter herstellen. Wie unter anderem TechCrunch berichtet, wird sich der Hacker nun wohl offiziell vor Gericht auch im Fall der gestohlenen, privaten Nacktaufnahmen schuldig bekennen.
Die Bilder lösten im Jahr 2014 einen Skandal aus, der bis heute unter Namen wie „The Fappening“ und „Celebgate“ bekannt ist. Damals ging man davon aus, dass Sicherheitslücken in Apples iCloud den Hacker-Angriff ermöglicht hätten. Heute steht allerdings fest, dass Apples Sicherheitssysteme nicht durch die sogenannte Brute-Force-Methode oder das Cracken von Passwörtern überwunden wurden. Stattdessen erschlich sich Collins die Zugangsdaten mithilfe täuschend echt wirkender E-Mails.
Die US-Staatsanwältin Eileen M. Decker sagte dazu: „Menschen speichern wichtige private Informationen heute mithilfe ihrer Online-Accounts und digitaler Endgeräte. Sich unerlaubt Zugriff auf derart private Inhalte zu verschaffen, ist eine Straftat.“
Collins wurde noch nicht offiziell verurteilt, muss im schlimmsten Fall jedoch mit einer fünfjährigen Gefängnisstrafe und einer Schadensersatzzahlung von bis zu 250.000 Dollar rechnen. Nun erwarten Prozessbeobachter, dass er sich im Rahmen einer Verfahrensabsprache für schuldig bekennt, was wohl eine 18-monatige Haftstrafe zur Folge hätte.