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Spähprogramm der britischen Geheimdienste für illegal erklärt

von WIRED Staff
17 Jahre lang haben britische Geheimdienste Mobilfunkdaten gesammelt. Noch nicht einmal das Parlament habe darüber Bescheid gewusst, heißt es. Das für britische Geheimdienste zuständige Investigatory Powers Tribunal hat nun geurteilt: Der Späh-Vorgang war illegal. 

Das für britische Geheimdienste zuständige Investigatory Powers Tribunal hat beschlossen, dass der MI5, der MI6 und das Government Communications Headquarter illegal Daten gesammelt haben. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren wurden Verbindungs- und Standortdaten von Mobilfunkgeräten gesammelt. Offenbar war nicht einmal das Britische Parlament darüber informiert gewesen.

Das Sammeln der Daten sei eine Verletzung der Privatsphäre sowie des Datenschutzes und widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention, heißt es in der Begründung des Gerichts. Eine Verletzung ist demnach nur zu rechtfertigen, wenn die Umstände klar umrissen sind und eine Notwendigkeit dafür besteht. Doch nicht nur was die Sammlung per se angeht, wurde unrechtmäßig gehandelt: Die Richter gaben in der Urteilsverkündung an, dass ebenso wenig eine angemessene Kontrolle der Protokollierung stattgefunden habe, wie Heise berichtet.

Die Mobilfunkdaten wurden bereits seit 17 Jahren aktiv gesammelt, sind dabei aber nur ein Teil der Datensammlung: Weiterhin wurde 2006 ein Programm gestartet, in dem persönliche Datenprofile angelegt wurden. Dort sind neben den grundlegenden Verbindungsdaten zusätzlich biografische Details sowie finanzielle Aktivitäten oder Reiseinformation abgespeichert gewesen. Erst vor einem halben Jahr war bekannt geworden, dass britische Agenten dieses Programm unter anderem für private Recherchen einsetzten — ohne die Zustimmung des Parlaments. Die Klagen gegen die Geheimdienste waren nach den Enthüllungen durch denWhistleblower Edward Snowden eingereicht worden.

Was offen bleibt, ist zuerst einmal die Frage, wie mit der Datensammlung umgegangen wird. Eine Löschung der Daten ist mit dem Gerichtsurteil nicht verbunden. Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International, welche die Klage eingereicht hatte, fordert daher weitere Untersuchungen: Schließlich sei durch das Urteil nicht geklärt, ob die jahrelange Datenspeicherung an sich mit der Menschenrechtskonvention konform sei. Zudem würden die von der Datensammlung betroffenen Personen nicht darüber informiert, sodass ihnen der Rechtsweg verschlossen bliebe.

Wichtiger ist zudem der Punkt, dass durch das Urteil lediglich das bisherige Vorgehen als illegal eingestuft wurde. Durch eine Anpassung der zugrunde liegenden Richtlinien ist dies jetzt allerdings rechtmäßig, wie The Verge berichtet — das Sammeln der Daten kann also fortgeführt werden, ohne dass Beteiligte eine Strafverfolgung befürchten müssen.

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