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Recht auf Vergessen: Google soll weltweit persönliche Daten löschen

von Elisabeth Oberndorfer
In Europa gilt seit 2014 das Recht auf Vergessenwerden, das Google dazu verpflichtet, auf Anfrage Links zu persönlichen Informationen von der Suchmaschine zu entfernen. Die Suchergebnisse löscht der Betreiber allerdings nur in den Länderversionen und nicht auf Google.com. 

Das will die französische Datenschutzbehörde „Commission nationale de l’informatique et des libertés” (CNIL) jetzt ändern. Im Mai forderte die CNIL den Technologiekonzern auf, die betroffenen Inhalte weltweit zu löschen. Denn wer in Frankreich die US-Version nutzt, kann die Informationen uneingeschränkt abrufen

Google legte daraufhin eine Beschwerde ein und bezeichnete die geforderte Maßnahme als Zensur. Die CNIL gab am Montag bekannt, die Beschwerde abzulehnen und droht jetzt sogar mit Sanktionen. 150.000 Euro soll das Unternehmen zahlen, wenn die Löschung im Rahmen des Rechts auf Vergessen in den kommenden zwei Monaten nicht global umgesetzt wird. Bei einem Wiederholungsfall will die französische Behörde die Strafe auf 300.000 Euro erhöhen. 

Zu diesem Zeitpunkt kann Google noch nicht rechtlich gegen die CNIL-Forderung vorgehen. Erst wenn eine Strafe verhängt wird, kann der Suchmaschinenbetreiber mit dem Fall vor die höchstricherliche Instanz ziehen. Laut der CNIL hat Google zehntausende Anfragen von französischen Bürgern für die Löschung von Suchergebnissen erhalten.

Die Datenschützer dementieren den Vorwurf des US-Konzerns, ein regionales Recht international ausweiten zu wollen. Man wolle jedoch, dass nicht-europäische Unternehmen die europäische Gesetzgebung einhalten. Wie Google nach der Strafandrohung von Frankreich vorgehen wird, ist noch nicht bekannt. 

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