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Facebook bietet noch immer rassistische Werbefilter an

von WIRED Staff
Noch immer können Vermieter und Verkäufer von Häusern auf Facebook ethnisch filtern, wer ihre Anzeigen zu Gesicht bekommt. Ein Jahr nach Gelöbnissen der Besserung seitens des Sozialen Netzwerks weist ProPublica dem Unternehmen Praktiken nach, die nach US-Recht eigentlich verboten sind.

Der Test von ProPublica war einfach: Das Magazin erwarb mehrere dutzend Werbeanzeigen für Mietsimmobilien und nannte dazu Gruppen von Nutzern, die diese nicht zu Gesicht bekommen sollten. Darunter waren Afro-Amerikaner, Mütter mit Kindern im Schulalter, Menschen mit Interesse an Rollstuhlrampen, Juden, Argentinier sowie Spanischsprechende. Alle diese Gruppen sind nach dem US-Bundesgesetz Fair Housing Act geschützt — sie auf dem Wohnungsmarkt zu diskriminieren ist eine Straftat.

Facebooks Werbeabteilung hat alle diese Werbeanzeigen laut ProPublica innerhalb von wenigen Minuten freigeschaltet. Lediglich eine Anzeige mit antiislamischer Ausrichtung brauchte länger, wurde nach 22 Minuten allerdings ebenfalls zugelassen. Grundsätzlich ist die Diskriminierung von ethnischen oder sozialen Gruppen in den USA bei Immobilien, Krediten und Beschäftigung verboten. Facebook hat sich dieser Gesetzgebung verpflichtet und die Algorithmen hätten dies bei der Anzeigeschaltung durchsetzen müssen.

Facebooks Vice President of Product Management Ami Vora nahm gegenüber ProPublica in einer E-Mail Stellung: Die Durchsetzung der Firmenpolitik habe versagt und die gekauften Anzeigen hätten zusätzliche Schritte der Überprüfung auslösen müssen, haben dies aber nicht getan. Ursache dafür seien technische Fehler.

2016 hatte ProPublica erstmals über die Praktiken von Facebook auf dem Werbemarkt für Immobilien berichtet. Das Soziale Netzwerk erfasst damals schon nicht direkt die Ethnie seiner Nutzer, sehr wohl aber eine Affinität dazu — und dazu passend Optionen, bestimmte Affinitäten als Zielgruppen auszuschließen. Damals gelobte der Konzern Besserung und verkündete im Februar, das Problem sei gelöst. Dies scheint noch nicht ganz der Fall zu sein.

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