Das oft auch als Facebook-Gesetz bezeichnete Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Online-Netzwerke dazu, schneller auf Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu reagieren und betreffende Inhalte zügiger zu entfernen. Dabei ist das NetzDG am Sonntag zunächst mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten: Die Fristen von 24 Stunden beziehungsweise einer Woche, in denen strafbare Inhalte gelöscht werden müssen, gelten erst ab dem 1. Januar des kommenden Jahres.
Das NetzDG verpflichtet Online-Netzwerke dazu, schneller auf Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu reagieren und betreffende Inhalte zügiger zu entfernen. Dabei ist das NetzDG am Sonntag zunächst mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten: Die Fristen von 24 Stunden beziehungsweise einer Woche, in denen strafbare Inhalte gelöscht werden müssen, gelten erst ab dem 1. Januar des kommenden Jahres.
Dann haben Soziale Netzwerke wie Facebook nur noch 24 Stunden Zeit, „offensichtlich strafbare“ Inhalte nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Ist die Sachlage dagegen nicht eindeutig, bleibt den Betreibern immerhin eine Woche, um eine Entscheidung zu treffen. Nach Angaben des Justizministeriums kann diese Frist in Sonderfällen auch ausgeweitet werden: „Sofern die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt, kann das soziale Netzwerk dies erst überprüfen und darf hierfür gegebenenfalls länger als 7 Tage benötigen“, heißt es.Vor allem für die knapp bemessenen Fristen musste Justizminister Heiko Maas, der das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht hatte, viel Kritik einstecken. Aufgrund des hohen Zeitdrucks sehen Kritiker die Gefahr, dass Netzwerkbetreiber auch in unklaren Fällen eher zum Löschen von Inhalten tendieren werden, um mögliche Geldstrafen zu verhindern. Nach Angaben des Justizministeriums sollen Bußgelder jedoch nur bei systematischen Verstößen verhängt werden. Diese können sich dann allerdings auf bis zu 50 Millionen Euro belaufen.
Dementsprechend groß ist der Aufwand, den zum Beispiel Facebook betreibt, um dem neuen Gesetz gerecht werden zu können: In Essen baut das Soziale Netzwerk seit August ein eigenes Team mit 500 neuen Mitarbeitern auf, das gemeldete Inhalte überprüfen und gegebenenfalls löschen soll. Und auch das Bundesamt für Justiz stellt 50 Mitarbeiter bereit, um die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen. Neben den großen Sozialen Netzen wie Facebook sollen so auch Plattformen wie Reddit, Tumblr, Flickr oder der russische Facebook-Klon VK überwacht werden, um dem Hass und der Hetze im Internet zu begegnen.
05.10.17 Update: Völlig Zu Recht haben die Kollegen von Bildblog auf eine falsche Schreibweise des NetzDG in diesem Artikel hingewiesen. Wir haben das sofort verbessert und entschuldigen uns!