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„Facebook-Gesetz“: Das Löschen beginnt

von WIRED Staff
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist in Kraft getreten. Social-Media-Plattformen wie Facebook müssen nun rechtswidrige Inhalte löschen, wenn sie hohe Bußgelder vermeiden wollen. Als Mittel gegen Fake News und Hate Speech ist das NetzDG noch immer umstritten.

Im Juni des vergangenen Jahres hatten Sachverständige das NetzDG, auch Facebook-Gesetz genannt, bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag noch als verfassungswidrig eingestuft. Dennoch trat das Gesetz zum ersten Oktober 2017 mit einer Übergangsfrist in Kraft. Seit Montag müssen sich die Sozialen Netzwerke in Deutschland an seine Verfahrensregeln halten. Anderenfalls drohen Strafzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro — zumindest bei so genannten systemischen Mängeln.

Das NetzDG sieht vor, dass Plattformen wie Twitter, Facebook, Instagram oder Snapchat von Nutzern gemeldete, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden entfernen. Unklarere rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb einer Woche gelöscht werden. „Ein Inhalt ist offensichtlich strafbar, wenn zur Feststellung der Strafbarkeit keine vertiefte Prüfung erforderlich ist“, heißt es beim Justizministerium. Von dieser Regelung befreit sind berufliche Plattformen wie Xing und Linkedin sowie Messenger wie WhatsApp.

Die Sozialen Netzwerke müssen nicht selbst nach Inhalten suchen, sondern lediglich auf Nutzermeldungen reagieren. Außerdem darf das Melden von rechtswidrigen Postings nicht zu umständlich sein. Kritiker sehen durch das NetzDG die Meinungsfreiheit in Gefahr: Da für ungerechtfertigtes Melden keine Konsequenzen vorgesehen sind, könnte das System missbraucht werden, wenn sich Nutzer für Sammelmeldungen zusammenschließen.

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