Trotz legaler Streaming-Angebote von Netflix, Amazon und Co. verzeichnen Seiten wie Kinox.to noch immer hohe Abrufzahlen. Nun stärkt der EuGH mit einem überraschenden Urteil die Rechte von Urhebern: Demnach machen sich auch diejenigen strafbar, die keine Inhalte hochladen oder teilen, sondern lediglich Filme, Serien und sonstige Inhalte über eines der einschlägigen Streaming-Portale anschauen. Das Urteil widerspricht der landläufigen Annahme, dass die Nutzer solcher Angebote keine Abmahnungen fürchten müssten. Experten zufolge steht jedoch trotzdem keine neue Abmahnwelle bevor.
In dem verhandelten Fall ging es um ein niederländisches Portal, dessen Nutzer eine Multimedia-Box erstehen konnten, mit der auch der Zugriff auf unrechtmäßig veröffentlichte Inhalte möglich war. In der offiziellen Pressemitteilung zum EuGH-Urteil heißt es: „Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.“ Das Gericht hat entschieden, dass die öffentliche Wiedergabe von Filmen und vergleichbaren geschützten Werken dem Urheber beziehungsweise Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Das Urteil lässt sich auch auf die bekannten Streaming-Seiten übertragen, dürfte für Gelegenheitsnutzer aber wohl keine direkten Auswirkungen haben. Die illegalen Portale werden nämlich anonym betrieben und speichern meist auch nicht die IP-Adressen, über die eine Rückverfolgung möglich wäre. Zudem dürften die Forderungen niedrig ausfallen, da die Inhalte durch die Streaming-Nutzer nicht weiterverbreitet werden. Wer jedoch ein Premium-Konto auf einer Seite hat, deren Server beschlagnahmt wurden, muss wohl zukünftig mit Ahndung rechnen.