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Was die „Fair Use”-Regel beim Roaming für Handynutzer bedeutet

von Helena Kaschel
Horrende Gebühren für Telefonate und Datennutzung im EU-Ausland, damit soll Mitte 2017 Schluss sein. Ganz ohne Einschränkungen kommt die EU aber doch nicht aus. In einem neuen Entwurf stellt die Europäische Kommission eine so genannte „Fair Use”-Regel vor, die Missbrauch verhindern soll. Was es damit auf sich hat, lest ihr hier.

Worum geht’s?

Lange mussten sich Handynutzer vor einer Reise innerhalb der EU bei ihrem Mobilfunkanbieter über spezielle Auslandspakete informieren. Ansonsten folgte unter Umständen auf den Urlaub oder die Dienstreise das böse Erwachen in Form einer kolossalen Handyrechnung. Seit 2007 arbeitet die EU an Regulierung der Roaming-Gebühren in den Mitgliedsstaaten.

Zuletzt wurden die Gebühren zum 30. April 2016 gesenkt, ab dem 15. Juni 2017 sollen sie endgültig wegfallen – mit der einen oder anderen Einschränkung. Jetzt, wo einer Roaming-freien EU nichts mehr im Wege steht, kümmert sich die Europäische Kommission darum, wie man einen potenziellen Missbrauch dieser neuen Freiheit verhindern kann. Dabei soll eine so genannte „Fair Use”-Regel helfen.

Fair Use - was bedeutet das?

Mit der „Fair Use”-Regel will die EU vor allem verhindern, dass Handynutzer, die sich über einen sehr langen Zeitraum im Ausland aufhalten, dauerhaft einen günstigen Mobilfunktarif aus ihrem Heimatland nutzen können. Geht es nach der Kommission, soll das für maximal 90 Tage im Jahr möglich sein.

Problematisch wird es, wenn Mobilfunkanbieter von ihren Kunden verlangen dürfen, sich alle 30 Tage mit ihrem Heimatnetz zu verbinden – auch das sieht der Entwurf vor. Diese Regel macht Handynutzern, die länger als einen Monat im EU-Ausland zum Heimattarif günstig telefonieren und surfen wollen, einen Strich durch die Rechnung.

Wer die Frist überschreitet, muss dann doch mit Aufschlägen rechnen, aber auch die will die EU begrenzen. Die Obergrenze wird derzeit noch von verschiedenen EU-Gremien diskutiert. Die Kommission schlägt Maximalgebühren von einem Cent pro SMS, einem Cent pro Minute und 0,85 Cent pro Megabyte vor. Mobilfunkanbieter werden in dem Entwurf aufgefordert, ihre Kunden vorzuwarnen, wenn entsprechende Gebühren anfallen. Außerdem ist es ihnen nicht erlaubt, die Qualität der mobilen Dienste zu drosseln, solange sich der Kunde an die „Fair Use”-Regel hält.

Pendler in Grenzgebieten sind laut dem Entwurf von der 90- bzw. 30-Tage-Regel nicht betroffen. Wenn Grenzpendler sich mit einem Netz im Ausland verbinden, wird ihnen das nicht als Roaming berechnet, solange sie sich am gleichen Tag wieder in ihr Heimatnetz einbuchen.

Last but not least: Günstige Prepaid-Tarife soll man nur im Ausland nutzen können, wenn man die Karte mit einem bestimmten minimalen Betrag im Heimatland belastet hat. So will die EU den europaweiten Handel mit günstigen Prepaid-Karten regulieren.

Wie geht es jetzt weiter?

Bisher handelt es sich nur um einen Vorschlag. Den will die EU-Kommission in den kommenden Monaten mit dem europäischen Regulierungsgremium und den Mitgliedsstaaten abstimmen. Wenn sich alle Beteiligten einigen können, soll die Regelung Ende des Jahres in Kraft treten.

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