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Bekommen wir ein Rückgaberecht für Gratis-Apps?

von WIRED Staff
Laut einem Beschluss des EU-Ministerrats haben auch Nutzer von Gratis-Apps ein Recht auf Reparatur, Updates und Rückgabe. Die geplante EU-Richtlinie bezieht sich allerdings nur auf solche Anwendungen, bei denen die User mit ihren Daten „bezahlen“.

Die EU plant bereits seit längerem ein eigenes Verbraucherrecht für Kunden digitaler Inhalte. Dazu gehören eBooks, Games, Filme, Musik und eben auch Apps. Der neue Beschluss des EU-Ministerrats hält nun zum ersten mal fest, dass die dabei entstehenden Daten rechtlich wie eine Bezahlung behandelt werden müssen. Auf diese Weise würde für den User keinen Unterschied mehr machen, ob eine heruntergeladene Anwendung kostenlos oder kostenpflichtig ist. Sobald ein App-Anbieter die Daten seiner Kunden erhält, stünden dem jeweiligen Nutzer automatisch bestimmte Gewährleistungsrechte zu.

Ursprünglich hatte die Europäische Kommission geplant, nur kostenpflichtige Produkte in ihrer neuen Regelung zu berücksichtigen. Sie plante lediglich eine Klausel, nach der Daten nach Vertragsende nicht weiter von den Anbietern verwendet werden dürfen. Der Beschluss des Ministerrats geht jetzt weit darüber hinaus.

Vom Branchenverband Bitkom kommt deshalb Kritik. Dessen Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte gegenüber Heise Online: „Gerade bei kostenlosen Angeboten wie Apps oder Spielen gehen Ansprüche auf Reparatur an der Realität vorbei. […] Startups, die mit innovativen Lösungen schnell auf den Markt kommen, werden durch solche Vorschriften überfordert und könnten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern erleiden, die auf anderen, weniger streng reglementierten Märkten wachsen können.“

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Umstand, dass die App-Nutzer bei einer solchen Regelung im Gros der Fälle wohl ihre Daten zurückverlangen würden, sobald sie die App nicht mehr benötigen und diese von ihrem Gerät löschen. Da die Anwender jedoch durch die europäische Datenschutzgrundverordnung ohnehin bereits die Löschung der eigenen Daten ohne Angabe von Gründen verlangen können, würde dem Verbraucher nach Ansicht von Rohleder ein Recht an die Hand gegeben, das sie längst besitzen.

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