Hinweis zu Affiliate-Links: Alle Produkte werden von der Redaktion unabhängig ausgewählt. Im Falle eines Kaufs des Produkts nach Klick auf den Link erhalten wir ggf. eine Provision.

Facebook wehrt sich gegen deutsches Verbot, WhatsApp-Daten zu übernehmen

von Joely Ketterer
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar geht gegen die Weitergabe von WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook vor. Bereits übermittelte Informationen muss das soziale Netzwerk demnach löschen. Facebook wehrt sich nun dagegen.

Vor zwei Jahren kaufte Facebook den Messenger WhatsApp für fast 19 Milliarden Dollar. Facebook versicherte damals, dass keine Daten zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht würden. Im August jedoch kündigte WhatsApp an, mit den neuen Datenschutzbestimmungen dem Mutterunternehmen nun doch Zugriff auf bislang geschützte Informationen zu ermöglichen. Diese Missachtung bedeutet laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit. Darüber hinaus sei der Vorgang ein Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht, schreibt er in einer Verwaltungsanordnung.

Um Daten von WhatsApp legal speichern und verwenden zu können, bräuchte Facebook die Einwilligung der Nutzer des Chat-Services. Facebook muss Regelungen des deutschen Datenschutzrechts respektieren: Im Juli bestätigte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil, dass nationales Datenschutzrecht gilt, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Facebook hat eine Zentrale in Hamburg und wird daher zur Verantwortung gezogen.

„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen“, so Caspar in seinem Statement.

Facebook wehrt sich: In einem Statement des Unternehmens heißt es, es halte sich „an europäische Datenschutzgesetze. Wir werden die Anordnung anfechten und wir werden mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten, um seine Fragen anzugehen und jegliche Bedenken zu zerstreuen“.

+++ Mehr von WIRED regelmäßig ins Postfach? Hier für den Newsletter anmelden +++

Facebook kann mit seinem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung erreichen, könnte jedoch beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Mögliche Eskalationsstufe: Ein Rechtsstreit, der bis zum Europäischen Gerichtshof geht. 

GQ Empfiehlt