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Die Bundesregierung plant den Drohnen-Führerschein

von WIRED Staff
In Deutschland nimmt die Zahl ziviler Drohnen stetig zu. Weil damit aber auch Gefahren und Rechtsverstöße einhergehen, plant das Bundesverkehrsministerium, die Drohnennutzung einzuschränken. Gewerbliche Nutzer müssen wohl künftig eine Führerscheinprüfung ablegen.

Die Verwendung von Drohnen wird nun also gesetzlich reglementiert: So sollen zum Beispiel Drohnen, die 500 Gramm oder mehr wiegen, in Zukunft nur noch mit einem offiziellen Kennzeichen abheben dürfen. Auf diese Weise könnte man bei einem durch das Fluggerät verursachten Schaden oder im Falle eines Missbrauchs den Verursacher schneller ermitteln. Ferner geht es dem Bundesverkehrsministerium darum, potenzielle Gefahren im Luftraum und am Boden zu minimieren. Gewerbliche Nutzer erhalten deshalb ihre Flugerlaubnis nur, wenn sie fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse in einer Führerscheinprüfung nachweisen.

Wie das Ministerium am Sonntag auf seiner Webseite mitteilte, werden die neuen Regelungen sowohl private als auch gewerbliche Nutzer von Drohnen betreffen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu: „Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotenziale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnenflüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.“

Das Verbot von Drohnen in Wohngebieten soll in erster Linie die Privatsphäre der Bürger schützen. Diesbezüglich war die rechtliche Lage bislang nämlich eher schwammig: Grundstückseigentümer hatten zwar auch vorher schon einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen ihres Grundstücks zu fordern, aber dass diese Regelung auch für den Luftraum darüber gilt, war zumindest nicht eindeutig festgelegt. 

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