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Die Tech-Branche stellt sich gegen Trumps neues Einreiseverbot

von WIRED Staff
Donald Trump hat die überarbeitete Version seines Einreisedekrets unterzeichnet. Mit der neuen „Executive Order“ verfügt die US-Regierung ein pauschales, 120 Tage andauerndes Einreiseverbot auch für Flüchtlinge. Auf Gegenwehr musste Präsident Trump nicht lange warten: Neue Klagen bahnen sich an und Unternehmen wie Uber, Lyft und Airbnb stellen sich öffentlich gegen das Dekret.

Wie The Verge berichtet, haben Unternehmen aus dem Silicon Valley sowie einige große Tech-Konzerne Stellung gegen das neue Einreiseverbot bezogen, das am gestrigen Montag von Präsident Trump abgesegnet wurde. Die im Januar erlassene „Executive Order 13769“, besser bekannt als „Travel Ban“ oder „Muslim Ban“, wird am 16. März 2017 offiziell aufgehoben und durch die neuen Einreisebeschränkungen ersetzt. Der alte Erlass sah unter anderem ein unbefristetes Einreiseverbot für Flüchtlinge aus Syrien vor und verweigerte Menschen aus bestimmten muslimisch geprägten Ländern die Einreise trotz Visum oder Green Card — das hat sich nun zum Teil geändert. Für die großen Tech-Unternehmen ist das Dekret dennoch ganz und gar inakzeptabel.

Zu den ersten, die sich in öffentlichen Stellungnahmen gegen das Einreiseverbot aussprachen, gehörte Airbnb. CEO Brian Chesky schrieb zum Beispiel auf Twitter: „Menschen aufgrund ihrer Herkunft an der Einreise in unser Land zu hindern war schon beim ersten Mal falsch — es ist immer noch falsch.“ Ein Uber-Sprecher äußerte sich in einem Statement gegenüber The Hill mit den Worten: „Unsere Einstellung hat sich nicht geändert: Präsident Trumps Einreiseverbot ist ungerecht und falsch. Wir werden auch weiterhin denjenigen zur Seite stehen, die in der Uber-Gemeischaft davon betroffen sind.“

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Auch Mozilla, das Unternehmen hinter dem Firefox-Browser, meldete sich mit einem längeren Statement zu Wort und wies darauf hin, dass die Neuerungen die Probleme der ersten Fassung in keinster Weise behoben hätten. Lyft-CEO Logan Green sagte: „Lyft stellt sich entschlossen gegen den Erlass. Wir werden weiterhin Wort und Maßnahmen ergreifen, wenn die Werte unserer Gemeinschaft bedroht sind“. Aussetzen oder außer Kraft setzen kann das Dekret aber lediglich ein entsprechendes gerichtliches Urteil.

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