Das neue Gesetz soll regeln, wie weit die Zusammenarbeit zwischen einem Fahrer und seinem teils oder vollständig autonom fahrenden Auto funktionieren muss. Automatisierte Systeme müssen dabei jederzeit übernehm- und übersteuerbar sein und die letztliche Verantwortung im Falle eines Unfalls bleibt beim menschlichen Fahrer. Eine Blackbox soll verpflichtender Teil der Konstruktion werden und wesentliche Fahrtdaten aufzeichnen. So lässt sich im Nachgang eines Unfalls klären, ob Technik und Hersteller oder der Fahrer versagt haben, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite.
Rechtlich teilt die Regierung selbstfahrende Systeme in vier Abstufungen ein: Das teilautomatisierte Fahren, bereits jetzt in vielen Autos genutzt, muss dauerhaft vom Fahrer überwacht werden. Das hochautomatisierte Fahren erlaubt es dem Fahrer, abgelenkt zu sein, indem es ihn rechtzeitig warnt, sollte er übernehmen müssen. Das vollautomatisierte Fahren ist in jeder Situation dazu in der Lage, einen risikominimalen Zustand herzustellen. Das autonome Fahren übernimmt das Fahrzeug vollständig — Menschen an Bord sind hier laut Gesetzentwurf nur Passagiere. Verkehrsminister Alexander Dobrindt unterstrich: „Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich.“
Der Gesetzentwurf soll die im Herbst 2015 beschlossene Strategie des Bundes für automatisiertes und vernetztes Fahren weiterführen, mit der Deutschland zu einem Leitanbieter und Leitmarkt für autonome Fahrzeuge werden soll.