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Wie ein Geburtsvideo auf Facebook den Vater teuer zu stehen kam

von Cindy Michel
Ein Vater streamt die Geburt seines Sohnes live und öffentlich auf Facebook, später verklagt er amerikanische Medien, die seinen Clip für ihre Beiträge nutzen. Ohne Erfolg. Er bleibt auf den Anwaltskosten in Höhe von 120.000 US-Dollar sitzen.

Mit einem derart großen Publikum hatte die Partnerin von Kali Kanongataa wohl nicht gerechnet, als ihre Wehen einsetzten: Fast 463.000 Mal wurde das Facebook-Video, das sie im Kreissaal während der Geburt ihres Sohnes zeigt, angesehen. Knapp 800 Mal teilten Facebook-Nutzer den 45-minütigen Clip.

Eigentlich habe er die Geburt seines Sohnes nur für Freunde und Familie streamen wollen, sagte Kali Kanongataa verschiedenen Medien. Erst nach einer halben Stunde habe er bemerkt, dass seine Streaming-Einstellungen auf „öffentlich“ gestellt waren und so nicht nur seine Freunde und Familie, sondern die ganze Facebook-Welt die Geburt seines Kindes verfolgen konnte, erklärte Kanongataa. Dies habe er dann aber auch nicht mehr ändern wollen und behielt die Einstellungen bei.

Auf diese öffentlich Zurschaustellung via Facebook wurden einige amerikanische Medien aufmerksam und berichteten über den Live-Stream der kompletten Geburt. Dafür verwendeten sie Sequenzen aus dem Clip. Der Fernsehsender NBC etwa zeigte 30 Sekunden des Materials, ABC und Yahoo 22 Sekunden, ihre Beiträge liefen unter anderem bei der populären Sendung Good Morning America. Der Streaming-Papa vermutete Urheberrechtsverletzung und prozessierte gegen diese und andere Medienunternehmen.

Das amerikanische Gericht sieht das anders, sieht die Medienhäuser als „nicht schuldig“ und die Verwendung des Materials als völlig legitim an, da es sich um eine nachrichtliche Berichterstattung gehandelt habe. Doch dabei bleibt es nicht. Richter Lewis Kaplan ordnete an, dass der Kläger für die Anwaltskosten der Medienhäuser aufzukommen habe. Diese belaufen sich auf 120.000 Dollar.

Bereits im Juni hatte Kaplan angedeutet, dass er den Fall für kurios halte und Strafe erheben wolle. Denn „kein vernünftiger Anwalt“ würde Anklage gegen Nachrichtensender erheben, wenn diese kurze Ausschnitte eines öffentlich gezeigten und noch dazu viralen Videos für ihre Berichterstattung nutzen. Außerdem habe der Sender ABC in seinem Beitrag über Kanongataa sowie dessen Entscheidung, diesen intimen Moment öffentlich zu machen, berichtet. Dies würde den Kläger zum Subjekt der Sendung machen und eben nicht zu einem Opfer, das von den großen Medienanstalten abgezockt werden würde.

Kaplan wisse wohl, dass Kanongataa laut eigener Angaben nur über begrenzte Mittel verfügt und ihm durch eine derart hohe Strafe der Bankrott droht. „Das Problem ist, dass der Angeklagte bisher keinen Beleg über seine finanzielle Situation erbracht hat, lediglich die Aussage seines Anwalts“, erklärt der Richter. Angst vor dem Gericht hat Kanongataa anscheinend nicht. Denn auf seiner Facebook-Seite kann man lesen, dass er das Krankenhaus verklagen wolle, da es seines Erachtens die Plazenta falsch behandelt hätte.

Wer mag, schaut sich die Geburt einfach selbst an, denn die ist immer noch online und öffentlich.

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