Hinweis zu Affiliate-Links: Alle Produkte werden von der Redaktion unabhängig ausgewählt. Im Falle eines Kaufs des Produkts nach Klick auf den Link erhalten wir ggf. eine Provision.

Europäischer Gerichtshof: Links können Urheberrechte verletzen

von WIRED Staff
Die Verlinkung eines Inhalts im Internet kann rechtlich als Wiedergabe in der Öffentlichkeit angesehen werden und läuft somit Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu sein. Zu diesem Schluss ist die zweite Kammer des Europäischen Gerichtshof gekommen. Geklagt hatte der Herausgeber des Playboys — die Auswirkungen könnten alle kommerziellen Seiten im Netz betreffen.

Im vorliegenden Fall ging es darum, dass eine niederländische Webseite Aufnahmen eines Playboy-Fotoshoots des TV-Stars Brit Dekker verlinkt hatte, die unlizenziert veröffentlicht worden waren. Der EuGH befand dies als öffentliche Wiedergabe, und somit als Bruch des Urheberrechts des Herausgebers, zumal die Seite den Link nach der Löschung der Bilder auf eine andere, ebenfalls illegale Seite angepasst hatte, berichtet Heise Online.

Der EuGH betont in seinem Urteil, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit von verlinkten Inhalten für Einzelne äußerst schwierig sei. Entsprechend gilt das Urteil nur für kommerzielle Anbieter — Links, die ohne eine Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wurden, können durch Unwissenheit der Rechtswidrigkeit zulässig sein. Von kommerziellen Anbietern hingegen wird erwartet, dass Sie verlinkte Inhalte überprüfen: Eine Unkenntnis wird hier rechtlich nicht akzeptiert.

Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte weitreichende Folgen für Blogger und Seitenbetreiber haben: Eine Einschränkung der Linkfreiheit kann auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen und es dürfte für alle kommerziellen Inhaltsanbieter riskanter werden, andere Seiten zu verlinken. Wie genau die Anbieter zudem eine Prüfung von Inhalten auf deren Rechtswidrigkeit durchführen sollen, bleibt dabei ebenso unbeantwortet wie die Frage, was genau eigentlich einen kommerziellen Anbieter von Inhalten ausmacht. Weitere Fälle vor dem EuGH und anderen Instanzen werden dies klären müssen.

+++ Mehr von WIRED regelmäßig ins Postfach? Hier für den Newsletter anmelden +++ 

GQ Empfiehlt