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Der Bundesrat will „digitalen Hausfriedensbruch“ bestrafen

von Juliane Görsch
Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, nach dem „digitaler Hausfriedensbruch“ härter bestraft werden soll. Ein neuer Anti-Botnetz-Paragraph soll die Ahndung von DDos-Attacken und ähnlichen Taten erleichtern.

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des „Hackerparagraphen“ in den Bundestag eingebracht. In Zeiten zunehmender Attacken durch Kriminelle, die Botnetze nutzen, sei es notwendig geworden, das Strafgesetzbuch entsprechend zu aktualisieren. Bis zu 40 Prozent aller internetfähigen Geräte könnten in Deutschland bereits mit Schadsoftware infiziert sein, heißt es in dem Entwurf. Diese würden nicht nur für DDoS-Attacken genutzt sondern auch, um „Spam zu versenden, Betrug im Online-Banking zu begehen oder den Standort von Servern mit kriminellen Inhalten zu verschleiern“.

Der neue Paragraf 202e StGB zur „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme“ sieht Geld- oder Freiheitsstrafen in Fällen vor, in denen Menschen „sich oder einem Dritten den Zugang zu einem informationstechnischen System“ verschaffen. Wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, Täter gewerbsmäßig oder in Banden agieren oder eine besonders große Anzahl von Systemen infiltriert wird, sollen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich sein.

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Laut dem Bundesrat wurde es bisher etwa nicht strafrechtlich verfolgt, wenn ein Täter zum Beispiel beobachtet, wie sein Opfer sein Smartphone mit einer PIN entsperrt, er sich das Gerät unbemerkt nimmt, mit der ausgespähten Zahlenkombination Daten ausliest und dann das Telefon wieder in die Tasche des Opfers zurückgleiten lässt. Auch das Aufbauen von Botnetzen aus massenhaft infizierten Opfersystemen, um den Zugriff darauf an anonyme Dritte zu verkaufen, konnte bislang nicht geahndet werden.

Das aktualisierte Gesetz würde Cyberkriminalität auf die gleiche Stufe mit Einbruch oder Diebstahl stellen. Ein „lückenloser strafrechtlicher Schutz aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten“ sei damit sichergestellt, so der Bundesrat.

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