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Der Bundesgerichtshof verbietet die Facebook-Funktion „Freunde finden“

von WIRED Staff
Das soziale Netzwerk Facebook musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Schlappe einstecken: Verbraucherschützer hatten eine Klage gegen die „Freunde finden“-Funktionen eingereicht, da Facebook seine Nutzer ihrer Ansicht nach damit belästigen und täuschen würde. Die Richter haben die Funktion jetzt in dritter Instanz für unzulässig erklärt.

Laut BGH-Urteil ist die ungefragte Zusendung von Einladungsmails über die „Freunde finden“-Funktion im deutschen Facebook nun offiziell untersagt. Die hiesige Rechtsprechung besagt schon seit Langem, dass Unternehmen belästigende Werbung nicht in einem unverhältnismäßigen Ausmaß an jede beliebige Person verschicken dürfen. Wenn also Personen, die nicht in dem sozialen Netzwerk registriert sind, solche Mails erhalten, ist das aus Sicht des BGH ein Verstoß gegen diese Regelung.

Noch bis vor einigen Jahren forderte Facebook seine registrierten Nutzer mit der Frage „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ dazu auf, ihr E-Mail-Adressbuch freizugeben, damit die darin aufgeführten Personen Einladungen erhalten konnten. Daraufhin verzeichnete der Bundesverband der Verbraucherzentralen zahlreiche Beschwerden. Die Verbraucher hätten nicht eindeutig sagen können, ob die Mail nun durch einen automatisierten Vorgang von Facebook verschickt wurde oder tatsächlich von der bekannten Person stammte, die sich schon in dem sozialen Netzwerk registriert hatte. Diese aggressive und missverständliche Form der Werbung erklärte der BGH mit seinem Urteil für unzulässig.

Facebook sieht sich hingegen im Recht, da nach Meinung des Konzerns jede Nutzerplattform möglichst viele Mitglieder brauche, da es darum ginge, sich zu vernetzen. Mit der „Freunde finden“-Funktion hätte man lediglich dafür gesorgt, dass sich Neumitglieder schneller ein eigenes Netzwerk schaffen konnten. Mittlerweile funktioniert das Auffinden von Freunden auf Facebook anders – der Flächenabwurf von Mails spielt dabei keine Rolle mehr. Die Verbraucherschützer wollen aber auch das aktuelle Vorgehen ganz genau prüfen. 

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