„Eltern haften für ihre Kinder“ — das steht häufig auf Warnschildern an Baustellen und gerne auch an Orten, wo Kinder etwas kaputt machen könnten. Die Wirklichkeit ist aber meist komplizierter. Vor allem, wenn es um illegales Downloaden und Verfügbarmachen von Dateien im Internet geht. Darüber, ob Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich gemacht werden können, wird seit Jahren vor Gericht gestritten.
Was passiert mir, wenn mein Kind im Netz Mist baut?
Im Jahr 2012 gab es zu dieser Problematik schon eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs: Demnach könnten Eltern nur dann für die Taten ihrer minderjährigen Kinder belangt werden, wenn sie diese nicht ausreichend über die Unrechtmäßigkeit der illegalen Downloads aufgeklärt haben.
Genau hier setzen jetzt mehrere Fälle an, über die ab Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Es geht dabei um die schwierige Frage — wie kann Eltern nachgewiesen werden, ob sie ihre minderjährigen Kinder hinreichend informiert haben oder nicht. Reicht es, wenn sie das einfach behaupten? Und wie kann man eine solche Aussage widerlegen? In den aktuellen Verhandlungen geht es vor allem um Plattenfirmen, die gegen Privatpersonen klagen — also um den Austausch von Musikdateien. Urteile werden aber Strahlkraft für die generelle Frage nach sich ziehen: Was passiert mir, wenn mein Kind im Netz Mist baut?
Gleichzeitig soll geklärt werden, wie in Zukunft mit Abmahnkosten umgegangen werden soll. Abmahungen wurden in der Vergangenheit oft inflationär und in unverhältnismäßigen Kostenhöhen verschickt. Eine Gesetzesänderung habe die Kosten im Jahr 2013 zwar „bei 1000 Euro gedeckelt“, sagte Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Tagesspiegel. Dennoch gibt es auch hier noch weiteren Klärungsbedarf vor Gericht.