Hinweis zu Affiliate-Links: Alle Produkte werden von der Redaktion unabhängig ausgewählt. Im Falle eines Kaufs des Produkts nach Klick auf den Link erhalten wir ggf. eine Provision.

Das EU-Parlament fordert einheitliche Standards für Big-Data-Analysen

von WIRED Staff
Die Auswertung von Massendaten bietet auf vielen Gebieten, darunter die Strafverfolgung, großes Potenzial. Gleichzeitig wirft sie aber auch ethische sowie technische Grundsatzfragen auf. Daher hat das EU-Parlament einen Entschließungsantrag zu Big Data verabschiedet, um Diskriminierung bei der Datenauswertung zu verhindern.

Mit dem Begriff Big Data werden Datenmengen beschrieben, die beispielsweise zu umfangreich oder komplex sind, um sie manuell auszuwerten. Die Einsatzgebiete sind vielfältig und das Geschäft mit den Massendaten, zu denen auch solche Informationen gezählt werden, die als „privat“ oder „intim“ gelten, ist lukrativ. Jetzt verlangt das Parlament der Europäischen Union klare Regeln und Standards zur Anonymisierung und Haftung. Diese parlamentarische Handlungsform ist jedoch rechtlich nicht verbindlich, sondern fordert in diesem Fall die EU-Kommission lediglich zu einem Regulierungsvorschlag auf.

  

Wie heise online berichtet, wurde der im Februar von der sozialdemokratischen Fraktion verfasste Entschließungsentwurf am gestrigen Dienstag vom Parlament angenommen. Es geht darin beispielsweise darum, dass die Massendatenanalysen auch weiterhin als fehlbare Methode zur statistischen Wahrscheinlichkeitsbestimmung betrachtet werden, für die klare technische Anforderungen gelten müssen. Außerdem gilt es, ethische Fragen zu berücksichtigen: Eine Vorverurteilung aufgrund einer Big-Data-Analyse gilt es zu verhindern. Damit bezieht sich das Parlament insbesondere, aber nicht nur, auf das „ethnische Profiling“.

Geht es nach dem EU-Parlament, sollen die zuständigen Verbraucher-, Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden künftig enger zusammenarbeiten. In der Entschließung wird darüber hinaus auf den Umstand hingewiesen, dass seit dem vergangenen Jahr eine noch nicht von den Mitgliedstaaten umgesetzte Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz besteht.

GQ Empfiehlt