Mit dem Begriff Big Data werden Datenmengen beschrieben, die beispielsweise zu umfangreich oder komplex sind, um sie manuell auszuwerten. Die Einsatzgebiete sind vielfältig und das Geschäft mit den Massendaten, zu denen auch solche Informationen gezählt werden, die als „privat“ oder „intim“ gelten, ist lukrativ. Jetzt verlangt das Parlament der Europäischen Union klare Regeln und Standards zur Anonymisierung und Haftung. Diese parlamentarische Handlungsform ist jedoch rechtlich nicht verbindlich, sondern fordert in diesem Fall die EU-Kommission lediglich zu einem Regulierungsvorschlag auf.
Wie heise online berichtet, wurde der im Februar von der sozialdemokratischen Fraktion verfasste Entschließungsentwurf am gestrigen Dienstag vom Parlament angenommen. Es geht darin beispielsweise darum, dass die Massendatenanalysen auch weiterhin als fehlbare Methode zur statistischen Wahrscheinlichkeitsbestimmung betrachtet werden, für die klare technische Anforderungen gelten müssen. Außerdem gilt es, ethische Fragen zu berücksichtigen: Eine Vorverurteilung aufgrund einer Big-Data-Analyse gilt es zu verhindern. Damit bezieht sich das Parlament insbesondere, aber nicht nur, auf das „ethnische Profiling“.
Geht es nach dem EU-Parlament, sollen die zuständigen Verbraucher-, Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden künftig enger zusammenarbeiten. In der Entschließung wird darüber hinaus auf den Umstand hingewiesen, dass seit dem vergangenen Jahr eine noch nicht von den Mitgliedstaaten umgesetzte Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz besteht.