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Bundestagsanalyse: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig

von WIRED Staff
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung analysiert und in seiner aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht abgewehrt wird.

In Auftrag gegeben wurde die Analyse von der Bundestagsfraktion der Linken. Der Mitteldeutschen Zeitung zufolge, die sich auf das Gutachten und Jan Korte von der Linksfraktion bezieht, hält das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes nicht ein. In der Vergangenheit hatten der Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bereits gegen die vorgelegten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Provider ab Juli 2017 anlasslos Metadaten speichern müssen.

Die Gutachter des Bundestags begründen ihr Urteil über die Vorratsdatenspeicherung unter anderem mit der Vorgabe des EuGH, nach der Ermittler Standort- und Verbindungsdaten nur beschränkt auf „geografisch eingegrenzte Bereiche“ erheben dürfen. Ein Sonderfall wäre beispielsweise der klar abgesteckte Umkreis eines Tatorts. Dazu heißt es in dem Gutachten: „Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist.“

Die Hoffnung der Linksfraktion ist nun, dass die Bundesregierung dem Gutachten entsprechend Änderungen an dem Gesetz vornimmt und nicht erst wieder ein weiteres offizielles Urteil abwartet. Neben Verletzungen der Bürgerrechte sehen die Gegner des Gesetzes vor allem die immensen Kosten für die Umsetzung als Problem: Schätzungen zufolge sollen dafür 600 Millionen Euro nötig sein.

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