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Zehn Wochen Speicherfrist: Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück

von Max Biederbeck
Für Heiko Maas (SPD) ist es ein Kompromiss. Am Mittwoch stellte der Justizminister „eine Speicherpflicht und Höchstpeicherfristen für Verkehrsdaten“ in Berlin vor. Einfacher ausgedrückt: einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung, die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbart wurde. Eigentlich sollte die neue Regelung erst im Sommer kommen.

Es geht um die Speicherung von Telefon- und Internetdaten von Bürgern. Sicherheitsbehörden fordern diese immer wieder, um besser gegen organisiertes Verbrechen und Terrorismus vorgehen zu können. Datenschützer sehen darin allerdings eine enorme Gefahr für den Missbrauch von privaten Informationen. Seit Jahren hat es in Deutschland kein Gesetz mehr zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die damals für Deutschland geplanten Regelungen verworfen.

„Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang“, erklärte jetzt Minister Maas, der sich eigentlich immer strikt gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Nun hat er offenbar einen Kompromiss mit Innenminister Thomas de Maizière ausgehandelt, der am Mittag in einer eigenen Pressekonferenz Stellung zu den neuen Speicherplänen der Regierung nahm.

Werden die Daten nach zehn Wochen nicht gelöscht, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen.

Beide Minister betonen, die strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Vorratsdatenspeicherung würden strikt eingehalten. Der hatte vor einem Jahr einer geplanten EU-Regelung zur Speicherung von Daten ohne Verdacht auf Straftaten eine Absage erteilt. Auch die EU-Kommission hat die Planung eines entsprechenden Gesetzes aufgegeben. Es werde keinen neuen Anlauf geben, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopolous im März. Nun kommt trotzdem ein neuer Versuch auf nationaler Ebene.

Der sieht so aus: Eine Speicherfrist der Provider soll auf zehn Wochen beschränkt werden. Werden die Daten danach nicht gelöscht, will der Gesetzgeber mit Geldbußen drohen. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. Strenge Kontrollen und ein neuer Strafbestand der „Datenhehlerei“ sollen den Missbrauch von Daten verhindern. Behörden dürften die Informationen „nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter“ abrufen. Auch müssen die Betroffenen darüber informiert werden.

Eine Neuregelung innerhalb der Grenzen der EuGH-Entscheidung ist dennoch mehr als umstritten. „Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen“, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff gegenüber dem SPIEGEL. Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte den Entwurf auf Twitter: Der Kompromiss zwischen Maas und de Maizière sei „Augenwischerei“ und die Vorratsdatenspeicherung ein „Überwachungsmonstrum“.

Auch das SPD-nahe Zentrum für digitalen Fortschritt D64 kritisiert seit Monaten die geplante Speicherung. „Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht den sozialdemokratischen Grundwerten, steht in krassem Widerspruch zur Kampagne #digitalleben und höhlt den Rechtsstaat auf erschreckende Weise aus”, schreibt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64. Eine Auslagerung der Verantwortung auf die Netzprovider kritisiert die Plattform Netzpolitik. Gründer Markus Beckedahl fragt: „Wie will der Gesetzgeber nun in Zeiten von hackender NSA und Konsorten Datensicherheit gewährleisten?“. Denn eine Löschung der einzelnen Daten unterbinde trotzdem nicht das Speichern von Bewegungsprofilen. 

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