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BND-Reform: Die Überwachung könnte massiv ausgeweitet werden

von WIRED Staff
Die Reform des Bundesnachrichtendienstes würde die Befugnisse der Behörde massiv ausdehnen. Sowohl die Bundestagsopposition als auch der eco-Verband der Internetwirtschaft halten den Entwurf für verfassungswidrig.

Obwohl sich die Bundesregierung seit Jahren gegen eine Massenüberwachung ausspricht, könnte der BND schon im kommenden Jahr ähnliche Befugnisse wie der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA erhalten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für erweiterte Kompetenzen des BND würde bereits 2017 in Kraft treten, sofern er vom Bundestag verabschiedet wird. Dazu sagte Klaus Landefeld vom eco-Verband der Internetwirtschaft gegenüber heise online: „Das ist ein Freifahrtschein für die Komplettüberwachung des Internets.“

Die Bundesregierung weist hingegen darauf hin, dass das neue BND-Gesetz viele positive Veränderungen mit sich bringen sowie längst geltende Regeln präzisieren würde. In dem Dokument mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ gibt es jedoch mehrere Paragrafen, die dieser Darstellung widersprechen: Zum Beispiel dürfte der BND demnach unter bestimmten Voraussetzungen „vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt (Telekommunikationsnetze), erheben und verarbeiten (Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung) [...].“ Zu finden ist diese Passage im sechsten Paragrafen des Dokuments.

Auch Vertreter der Bundestagsopposition üben harsche Kritik an der angestrebten BND-Reform. Hans-Christian Ströbele und Konstantin von Notz von den Grünen warnten: „Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Dass der Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand halten wird, bezweifeln wir.“ Es bleibt also abzuwarten, ob die BND-Reform in ihrer jetzigen Form tatsächlich abgenickt wird.

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