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Bilderklau oder besseres Produkt? Streit um die neue Google-Fotosuche (UPDATE)

von Domenika Ahlrichs
Für Fotografen ist klar: Das erleichtert den Bilderklau. Google kontert mit dem „Mehr Sicherheit“-Argument. Deutschland hat nun auch die Google-Fotosuche mit den großen Vorschaubildern, die es in anderen Ländern längst gibt. Und es wäre nicht Deutschland, würde das nicht zu Diskussionen führen. Nun gibt es eine Klage.

Update 03. April 2017: Freelens, der Zusammenschluss freier Fotografen in Deutschland, hat Klage gegen Google eingereicht wegen der veränderten Bildersuche. Google benutze „Fotografen als kostenlose Bildlieferanten“, so der Vorwurf in der Freelens-Stellungnahme. Die Aufnahmen würden „nicht mehr vorrangig zum Auffinden der Quelle und des Urhebers, sondern ohne seine Genehmigung zur Veröffentlichung und Präsentation im Internet genutzt“.

Roland Geisheimer ist nicht gut auf Google zu sprechen dieser Tage. „Sie umgehen Dinge, die uns helfen würden“, sagt der Fotograf im Gespräch mit WIRED. „Es müsste ein Geben und Nehmen sein, doch mit der neuen Suche nimmt Google nur.“ Es geht um die veränderte Bildersuche, die seit Anfang März Fotos in den Ergebnissen nicht mehr nur als kleinformatige Thumbnails, sondern in großer Auflösung anbietet – inklusive Teilen-Button. „Es fehlt nur noch, dass da ein Hinweis ‚Download hier‘ eingefügt wird“, kritisiert Geisheimer, der Vorsitzender des Fotografenverbands Freelens ist. Der Kontext des Fotos trete zu sehr in den Hintergrund. Für ihn ist klar: „Google erleichtert massiv den Bilderklau.“ Ob nun bewusst oder unbewusst.

Den offenen Brief, den der Bundesverband professioneller Bildanbieter an Google Deutschland geschickt hat, unterstützt Freelens jedoch nicht. „Wir fordern Sie auf, zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren“, heißt es darin unter anderem. Google sei durch die Neuerung keine Suchmaschine mehr, die auf die Ursprungsseiten weiterleitet, sondern werde selbst zum Content-Anbieter, „der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstellt und sich die dazugehörigen Bilder jeweils zu eigen macht.“

Das neue Layout verbessert die Sicherheit und die Produkterfahrung

Ralf Bremer, Google Deutschland

Inhaltlich decke sich das Schreiben zwar weitgehend mit seiner eigenen Kritik, sagt Geisheimer. „Aber es ist illusorisch zu glauben, dass in der US-Zentrale von Google irgendjemand so einen Brief auch nur zur Kenntnis nehmen würde.“ offene Briefe seien zwar dazu geeignet, Politiker mit Forderungen zu konfrontieren, aber „in anderen Fällen sind sie lediglich ein gut gemeintes Zeichen, viel mehr nicht“. Verschwendete Energie, die besser anders eingesetzt worden wäre, findet Geisheimer.

Allerdings: Ralf Bremer, Sprecher von Google Deutschland, sagte gegenüber WIRED, sein Unternehmen werde sehr wohl auf den Brief reagieren. Die Antwort lässt sich erahnen, wenn man das offizielle Statement liest, das Bremer nach dem Gespräch schickt: „Das neue Layout verbessert sowohl die Sicherheit als auch die Produkterfahrung“, heißt es darin. Nutzer bekämen nun „bereits mit den Suchergebnissen einen klareren Eindruck der Bilder, bevor sie auf die Seite des Publishers klicken“. Google geht demnach davon aus, dass der Traffic qualitativ steigen wird: Wenn vorher Klicks einfach deshalb generiert wurden, weil jemand die größere Version eines Fotos zu bekommen versuchte, sollen nun lediglich echt Interessierte auf den Seiten landen.

Google macht sich den Content der Fotografen zu eigen

Roland Geisheimer, Fotografenverband Freelens

Der Freelens-Vorsitzende Geisheimer ist da skeptisch. Was sollte für User der Grund sein, auch noch auf die Seite zu klicken, wenn das Foto schon so gut nutzbar angeboten wird? „Das Problem ist, dass Google sich den Content der Fotografen zu eigen macht. Auch wenn es physisch bei uns bleibt, also auf unseren Servern, ist das einzelne Foto so gänzlich aus dem Kontext gerissen faktisch ein Google-Inhalt.“

Selbst wenn man argumentiere, die größere Bilddarstellung helfe Fotografen womöglich, überhaupt erst einmal auf sich aufmerksam zu machen, wiege das die Nachteile nicht auf. Geisheimer ist sich sicher: „Diejenigen, die professionell Fotos suchen, haben es bisher auch gut geschafft, uns zu finden.“ Zumal es meist deutlich sinnvoller sei, gezielt auf die Webseiten von Fotografen zu gehen, um das gesamte Werk anschauen zu können, als sich auf die Google-Bildersuche zu verlassen, „die auch mal Fotos anderer Urheber unter dem eigenen Namen einsortiert“.

Till Kreutzer von der Urheberrechtsorganisation iRights gibt zu bedenken, dass diese Art der Bildersuche schon seit Jahren weit verbreitet ist. „Bisher ist mir kein Rechtsstreit zu Ohren gekommen“, sagt der Rechtsanwalt. „Das ist ein Indiz dafür, dass die Seitenbetreiber keine allzu großen Traffic-Einbußen hinnehmen müssen. Denn wenn Schaden angerichtet wird, gehen Leute vor Gericht.“ Einen Musterprozess in Deutschland hält Kreutzer dennoch für wahrscheinlich. Der offene Brief des Bundesverbands professioneller Bildanbieter habe gezeigt, dass der Widerstand groß ist. „Und Google wiederum wird nicht zurückrudern.“

Man sollte sich fragen: Ist das für mich ein Ersatz für die Originalseite?

Till Kreutzer, Urheberrechtsorganisation iRights

Letztlich gehe es um die Frage, ob die Fotos im neuen Blow-Up-Format als „erneutes öffentliches Zugänglichmachen“ gewertet werden müssen. Kreutzers Einschätzung: Nein, „aus urheberrechtlicher Sicht nicht“. Zumindest wenn das EuGH-Urteil zum sogenannten iFraming hier angewandt werde. Darin wurde 2014 – bezogen auf Videos, aber durchaus übertragbar – entschieden, dass es keine Urheberrechtsverletzung ist, wenn Daten über sogenannte iFrames auf anderen Websites eingebunden werden. „Auch warum die Teilen-Funktion so problematisch sein soll, ist mir nicht ganz klar“, sagt Kreutzer. „Das Bild wird schließlich nicht als solches weitergeleitet, sondern lediglich ein Link auf die Ergebnisseite.“

Roland Geisheimer ist sich sicher: „Das muss auf EU-Ebene geklärt werden.“ Freelens unterstützt deswegen die von der EVA (European Visual Artists) und CEPIC, dem internationale Verband der Bildagenturen, geleistete Lobby-Arbeit für eine Korrektur der Rechtslage beim Framing. Rechtsanwalt Kreutzer indes rät zunächst zur persönlichen Gegenprobe: „Man sollte sich fragen: Ist das, was ich hier finde, für mich ein Ersatz für die Originalseite?“ Wer da mit „Ja“ antwortet, ist vermutlich für eine urheberrechtliche Diskussion ohnehin nicht empfänglich.

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