Geschichten über Touristen, denen die Einreise in die USA aufgrund von Facebook-Postings verwehrt wurde, tauchen immer wieder auf. Jetzt meldet der US-Grenzschutz offizielles Interesse an den Social-Media-Aktivitäten von Reisenden an. Die Behörde hat beantragt, künftig auch Profilnamen für Facebook, Twitter und andere Kanäle abfragen zu dürfen.
Die Änderung betrifft das I94-Formular und die ESTA-Anmeldung, die vor der Einreise in die USA von Nicht-Bürgern ausgefüllt werden müssen. Der Grenzschutz schlägt ein zusätzliches Feld vor, in dem die Social-Media-Profile eingetragen werden können. Diese Information soll nicht verpflichtend, sondern optional angegeben werden.
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„Please enter information associated with your online presence“ soll auf dem Formular stehen, konkret will der Grenzschutz die Plattform und den jeweiligen Namen wissen. Bei dem Einreiseverfahren fragt der Grenzschutz derzeit die Wohnadresse in den USA ab und holt sich am Schalter die Fingerabdrücke der Reisenden. Der zeitliche Aufwand soll durch das zusätzliche Feld nicht beeinträchtigt werden.
Der US-Grenzschutz begründet die gewünschte Änderung damit, dass Einreisende so besser erreicht werden könnten. Vor allem soll die Information allerdings dem Heimatschutz dienen, um im Zweifelsfall besser ermitteln zu können. Damit spielt die Behörde indirekt auf Attentate in den USA an, bei deren Aufklärung die Untersuchung der Social-Media-Profile der Täter eine immer wichtigere Rolle spielt und etwa Verbindungen zu Terrorgruppen aufzeigen kann.
Die Öffentlichkeit hat bis 22. August Zeit, auf den Vorschlag des Heimatschutzes und des Grenzschutzamts zu reagieren. Gibt es bis dahin keine Einsprüche, wird der Antrag weiter verfolgt.