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Amazons Dash Button verstößt gegen Informationspflichten

von WIRED Staff
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen Amazon vor Gericht einen Sieg errungen: Der sogenannte Dash Button komme der gesetzlichen Informationspflicht gegenüber dem Kunden nicht ausreichend nach.

Der Dash-Button ist ein Knopf, der vom Nutzer zum Bestellen eines bestimmten Produkts genutzt werden kann. So können Amazon-Kunden Produkte, die sie regelmäßig benötigen, automatisiert mit einem einzigen Druck des Dash Button bestellen. Dabei gibt es allerdings einen Haken, wie unter anderem Notebookcheck berichtet.

Bei der ersten Einrichtung des Button wird dem Benutzer der Preis des Produkts genannt, bevor die Bestellung durchgeführt wird. Bei den Folgebestellungen wird aber einfach nur die Bestellung an Amazon abgesetzt. Falls sich also der Preis des Produkts ändert, wird das dem Kunden nicht mitgeteilt. Auch falls sich der Artikel selbst ändert, bekommt das der Kunde nicht mit, wenn er nicht die App dafür nutzt. Diese fehlende Transparenz wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt.

Der Richterspruch des Landesgerichts München gab den Klägern Recht und ordnete an, dass Amazon die Kunden über den Preis und die Beschaffenheit der Ware zu informieren hat. Den Dash Button gibt es erst seit Kurzem in Deutschland und ist für 61 Hersteller bestellbar. Das Angebot ist jedoch nur mit einem Account bei Amazon Prime nutzbar.

Amazon gab zu dem Urteil des Landesgerichts ein Statement ab. Laut der Mitteilung ist Amazon „davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will.“ Daher will das Unternehmen nun Einspruch gegen die Entscheidung des Landesgerichts einlegen.

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